Geschichte des Gebäudereiniger-Handwerks

Reinigungsarbeiten gehören zu den wichtigsten Aufgaben in jedem Gebäude, um eine hygienische und angenehme Umgebung zu gewährleisten. Das Gebäudereinigungsgewerbe hat jedoch nicht immer so ausgesehen wie heute. Seine Wurzeln liegen in der Industrialisierung Deutschlands im 19. Jahrhundert. Die ersten Gebäudereinigungsunternehmen waren vorrangig Glassreinigungsunternehmen. Bis 1953 trug das Gewerbe den Namen „Glas- und Gebäudereinigungsgewerbe“. Erst in den 1920er Jahren kam der Zusatz „Gebäudereinigung“ hinzu. Heutzutage bietet das Gebäudereinigungsgewerbe jedoch weit mehr als nur die klassischen Reinigungsarbeiten an. Dazu gehören auch Dienstleistungen wie Sicherheitsdienste, Facility Management, Hausmeistertätigkeiten, Bekleidungsservice und Catering. Es ist wichtig zu beachten, dass das Gebäudereinigungsgewerbe sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat und heute eine wichtige Rolle in der Gesellschaft spielt, um eine saubere und sichere Umgebung zu schaffen.

1878Marius Moussy, ein Franzose, hat in Berlin das “Französische Reinigungsinstitut” gegründet, dessen Schwerpunkt auf der Reinigung von Glas lag. Das Unternehmen hat sich schnell einen Namen in der Branche gemacht. Einige ehemalige Mitarbeiter von Moussy haben sich entschieden, sich selbstständig zu machen und haben in anderen Städten ähnliche Institute gegründet, die sich auf die Reinigung von Glas spezialisiert haben. Dies führte zur Verbreitung der Idee und Techniken der Glasreinigung und trug zur Entstehung des Gebäudereinigungsgewerbes bei.
1888Frankfurt am Main war die erste Stadt in Deutschland, in der eine mechanische Fahrleiter zur Reinigung von Fassaden eingesetzt wurde. Dies war ein Meilenstein in der Entwicklung des Gebäudereinigungsgewerbes und hat dazu beigetragen, dass die Reinigung von Fassaden effizienter und sicherer wurde.
1901Die Unternehmer im Gebäudereinigungsgewerbe haben sich zusammengeschlossen und den “Verband der Reinigungs-Instituts-Unternehmer Deutschlands” gegründet. Diese Organisation wurde von Ernst Kelterborn, einem Verleger aus Göttingen, initiiert. Im April 1901 veröffentlichte Kelterborn die erste Fachzeitschrift “Internationales Centralblatt für Reinigungsinstitute und verwandte Geschäftszweige”, die sich mit dem Gebäudereinigungsgewerbe beschäftigte. Der Verband hatte die Gründung von “Gauen und Ortsgruppen” vorgesehen, die die Vorläufer der heutigen Landesinnungsverbände und Innungen darstellen. Einzelne Unternehmer forderten die Anerkennung der Reinigungstätigkeiten als Handwerk, was letztendlich auch erreicht wurde. Diese Entwicklungen trugen dazu bei, dass das Gebäudereinigungsgewerbe als eigenständiger Berufsstand etabliert wurde und bis heute eine wichtige Rolle in der Gesellschaft einnimmt.
1905Als erste öffentliche Institution beauftragt die Stadt München ein Reinigungsinstitut mit der täglichen Reinigung eines Schulgebäudes. Dieser Schritt wurde vom Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt München initiiert, um sicherzustellen, dass Schüler und Lehrer in einer sauberen und hygienischen Umgebung lernen und arbeiten können.
1914 – 1918Im 1. Weltkrieg kam es zu einem massiven Personalmangel im Reinigungsgewerbe, da fast alle männlichen Erwerbstätigen zum Heer eingezogen wurden oder in rüstungswirtschaftlich wichtigen Unternehmen arbeiten mussten. Um die Reinigungsarbeiten trotzdem aufrechtzuerhalten, traten Frauen an ihre Stelle und übernahmen die Verantwortung als Betriebsleiterinnen und Glasreinigerinnen. Dies war ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Emanzipation der Frauen im Berufsleben.
1920Der „Verband der Reinigungsinstituts-Unternehmer Süddeutschlands“ wurde im Südwesten gegründet, während im Westen der „Westdeutsche Reinigungsunternehmerverband“ entstand. Eine besondere Erwähnung verdient die Gründung der ersten Innung für das Glasreinigergewerbe in Hannover. Bis zum Beginn des „Dritten Reiches“ entstanden weitere 38 Innungen, darunter die Freie Innung Kiel (1926), die Freie Innung Düsseldorf (1926) und die Freie Innung Stuttgart (1927).
1928 
1929Es wurde der „Reichsverband der Glas- und Gebäudereinigerinnungen“ gegründet, dem sechs Landesverbände angehörten: der Westdeutsche Reinigungsunternehmerverband, der Verband der Reinigungsinstituts-Unternehmer Süddeutschlands, Norddeutschlands, Ostdeutschlands, Sachsen und Mitteldeutschlands. Der Düsseldorfer Reinigungsunternehmer Clemens Kleine wurde als Vorsitzender gewählt.
1934Am 30. Januar 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht und reorganisierten das Handwerk durch die Einführung von Pflichtinnungen. Alle Handwerker waren verpflichtet, einer Innung beizutreten. Am 30. Juni 1934 veröffentlichte die Regierung eine Liste der Gewerbe, für die diese Bestimmung galt, unter denen auch die Gebäudereiniger aufgeführt waren und damit im ganzen Reich als „Handwerker“ anerkannt wurden. Die Innungen wurden „gleichgeschaltet“, d. h. der Vorstand musste in der Mehrheit aus Mitgliedern der NSDAP bestehen. Nach der landesweiten Anerkennung als Handwerk wurde der Reichsverband der Glas- und Gebäudereinigerinnungen aufgelöst.
1939 – 1945Der Zweite Weltkrieg hatte für das Glas- und Gebäudereiniger-Handwerk erneut große Verluste zur Folge. Die männlichen Erwerbstätigen mussten wiederum zum großen Teil zu den Waffen gerufen werden oder ihren Dienst in rüstungswirtschaftlich wichtigen Unternehmen versehen. Anders als während des Ersten Weltkrieges war es nun verboten, Frauen für Reinigungsarbeiten einzusetzen, die auf der öffentlichen Straße durchgeführt werden mussten. Der Luftkrieg hatte zudem zur Zerstörung zahlreicher Gebäude geführt, wodurch viele Betriebe ihre Tätigkeit während des Krieges nicht aufrechterhalten konnten.
1946In der Sowjetischen Besatzungszone, die später als Deutsche Demokratische Republik bekannt wurde, wurden alle Handwerksorganisationen verboten, mit Ausnahme der Handwerkskammern.
1956Die erste Produktionsgenossenschaft des Handwerks, die Produktionsgenossenschaft Putzteufel, wurde in Berlin gegründet. Gleichzeitig wurden weitere Dienstleistungskombinate eingerichtet, von denen die Gebäudereinigung die rentabelste Dienstleistung war.
1958 Die Privatbetriebe wurden aus dem Handwerk herausgenommen und unterlagen sehr restriktiven Steuergesetzen. Dies machte es unmöglich für Unternehmen, die mehr als drei Mitarbeiter beschäftigten, ihre Betriebe fortzuführen.
1958 – 1990Diese Strukturen wurden bis zur Wiedervereinigung der Deutschen Demokratischen Republik mit der Bundesrepublik Deutschland beibehalten.
1946Der westliche Teil Deutschlands war in drei Zonen unterteilt: die britische, französische und amerikanische Besatzungszone. In der britischen Zone begann der Wiederaufbau der Berufsorganisationen des Handwerks, einschließlich des Gebäudereiniger-Handwerks.
1950 Der „Zentralinnungsverband des Glas- und Gebäudereiniger-Handwerks“ wurde gegründet.
1953 Das Gebäudereiniger-Handwerk wurde in der neuen Handwerksordnung vom 17.09.1953 als 99. Handwerk in Anlage A aufgenommen. Der Zentralinnungsverband wurde in „Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks“ umbenannt.
1973Die Gebäudereinigungsbranche erhält eine neue Berufsausbildungsverordnung. Die Lehrzeit für die Ausbildung zum Gebäudereiniger wurde auf 2,5 Jahre festgelegt. Diese neue Regelung soll zukünftige Fachkräfte in der Branche noch besser auf ihre Tätigkeit vorbereiten und die Qualität der Gebäudereinigung verbessern.
1985Der „Verein für Reinigungstechnik e.V.“ wurde in Düsseldorf gegründet, mit dem Ziel bundesweit die Aus- und Weiterbildung im Gebäudereiniger-Handwerk zu unterstützen. Mit der Gründung dieses Vereins soll die Qualität der Ausbildung und Weiterbildung für Gebäudereiniger verbessert und die Branche gestärkt werden. Der Verein wird sich auf die Förderung von Wissen und Kompetenzen im Bereich der Reinigungstechnik konzentrieren und damit zur Professionalisierung der Branche beitragen.
1988Eine neue Verordnung, die die Anforderungen für das Berufsbild und die Prüfungen des Gebäudereinigermeisters regelt, wird erlassen. Diese Verordnung, genannt die „Gebäudereinigermeisterverordnung“, legt sowohl die Anforderungen für den praktischen als auch den theoretischen Teil der Meisterprüfung für das Gebäudereiniger-Handwerk fest. Diese Verordnung dient dazu, die Qualität der Meisterausbildung und die Kenntnisse der Gebäudereinigermeister zu verbessern und damit die Branche zu stärken.
1990Am 03. Oktober 1990 wurde die Deutsche Demokratische Republik mit der Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigt. Mit dieser Wiedervereinigung entstanden neue Bundesländer, in denen die ersten Innungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gegründet wurden. Diese Innungen dienen der Berufsausübung und Förderung der beruflichen Interessen der Mitglieder und tragen zur Qualitätssicherung und Professionalisierung der Branche bei.
1999Am 01. September 1999 trat eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger / zur Gebäudereinigerin in Kraft. Diese neue Verordnung ersetzt die alte von 1973. Mit dieser Verordnung wurde die Lehrzeit für die Ausbildung zum Gebäudereiniger von 2,5 auf 3 Jahre angehoben. Diese Verordnung dient dazu, die Ausbildungsinhalte und Anforderungen an die zukünftigen Fachkräfte in der Gebäudereinigungsbranche an die aktuellen Anforderungen anzupassen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern.
2004In der neuen Handwerksverordnung vom Januar 2004 wurde das Gebäudereiniger-Handwerk in die neue Anlage B1 der zulassungsfreien Handwerke als 33. Handwerk eingeführt. Dies bedeutet, dass die Gebäudereinigung nun als eigenständiges Handwerk anerkannt ist und nicht mehr unter anderen Handwerken subsumiert wird. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Anerkennung der Qualifikationen und die Regelungen für die Ausübung des Berufs. Es trägt zur Anerkennung und Professionalisierung der Branche bei.