Urlaubsanspruch bei 520-Euro-Minijob – Deine Rechte und wie Du sie berechnest
Auch als Minijobber hast Du ein gesetzlich festgelegtes Recht auf Urlaub – genauso wie Vollzeitkräfte. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert Dir als Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigter mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr zu. Das entspricht 24 Werktagen. Wichtig: Dein Urlaubsanspruch hängt nicht von den Stunden ab, die Du arbeitest, sondern von den Arbeitstagen in der Woche.
So berechnest Du Deinen Urlaubsanspruch im Minijob
Die Berechnung deines Urlaubsanspruchs im Minijob ist ganz einfach. Nutze diese Formel, um deinen Jahresurlaub zu ermitteln:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 : 6
Beispiele für deinen Urlaubsanspruch:
- 5 Arbeitstage pro Woche: Du hast Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr.
- 2 Arbeitstage pro Woche: Du kannst 8 Urlaubstage im Jahr nehmen.
Egal wie viele Tage Du pro Woche arbeitest, Dein Urlaubsanspruch steht Dir gesetzlich zu und sollte von Deinem Arbeitgeber genauso behandelt werden wie bei Vollzeitkräften.
Tipp: Sprich Deinen Arbeitgeber an
Es ist immer ratsam, mit Deinem Arbeitgeber über Deinen Urlaubsanspruch zu sprechen und sicherzustellen, dass er korrekt berechnet und gewährt wird. Du kannst selbst aktiv werden und mithilfe der obigen Formel herausfinden, wie viele Urlaubstage Dir zustehen.
Urlaubsrechner für Minijobber
Arbeitstage pro Woche | Urlaubsanspruch im Jahr |
---|---|
1 | 4 Tage |
2 | 8 Tage |
3 | 12 Tage |
4 | 16 Tage |
5 | 20 Tage |
6 | 24 Tage |