Urlaubsanspruch beim 520-Euro-Minijob: Einfach berechnen und verstehen
Du arbeitest in einem 520-Euro-Minijob und fragst dich, wie viel Urlaub dir gesetzlich zusteht und wie du diesen exakt berechnen kannst? Wir erklären dir einfach, klar und verständlich, wie du deinen Urlaubsanspruch berechnest und worauf du besonders achten solltest.
Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu? – Rechtliche Grundlagen
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht dir auch im 520-Euro-Minijob ein gesetzlicher Mindesturlaub zu. Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche – nicht nach geleisteten Stunden oder dem Verdienst.
Die Formel zur Berechnung ist dabei klar geregelt:
Deine Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzliche Mindesturlaubstage) : 6 = Urlaubsanspruch pro Jahr
Einfach gesagt: Wer regelmäßig weniger Tage arbeitet, erhält entsprechend anteilig weniger Urlaub, behält aber das volle gesetzliche Recht auf bezahlte Urlaubstage.
Urlaubsrechner für deinen Minijob
Urlaubsanspruch berechnen – Praxisbeispiele zur Orientierung
Damit du besser verstehst, wie du deinen Urlaubsanspruch berechnen kannst, findest du hier praktische Beispiele:
5 Arbeitstage pro Woche:
Dein Urlaubsanspruch beträgt mindestens 20 Tage pro Jahr.3 Arbeitstage pro Woche:
Hier hast du Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr.2 Arbeitstage pro Woche:
Mindestens 8 Urlaubstage jährlich stehen dir zu.
Verwende einfach unsere Formel oder unseren kostenlosen Urlaubsrechner, um schnell und exakt zu erfahren, wie viele Urlaubstage dir zustehen.
Typische Fehler bei der Berechnung des Minijob-Urlaubsanspruchs vermeiden
Viele Minijobber und Arbeitgeber begehen Fehler bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs, z. B.:
- Verrechnung nach Stunden statt nach Arbeitstagen
- Unterschätzung des gesetzlichen Anspruchs bei unregelmäßiger Beschäftigung
- Nicht gewährter Resturlaub nach Ausscheiden aus dem Job
Wir empfehlen:
Klär deinen Urlaubsanspruch frühzeitig und schriftlich mit deinem Arbeitgeber, um Missverständnisse zu vermeiden.
Kann Urlaub ausgezahlt werden? – Was Minijobber wissen sollten
Generell gilt: Der gesetzliche Urlaubsanspruch soll tatsächlich als Freizeit genommen werden. Eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist nur erlaubt, wenn du deinen Urlaub wegen einer Kündigung oder dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst.
Checkliste: So sicherst du dir deinen korrekten Urlaubsanspruch
Nutze unsere praktische Checkliste, um schnell und einfach zu prüfen, ob dein Urlaubsanspruch korrekt berechnet wurde:
- ✅ Anzahl deiner regelmäßigen Arbeitstage pro Woche prüfen
- ✅ Formel korrekt anwenden oder unseren Urlaubsrechner nutzen
- ✅ Urlaubsanspruch rechtzeitig beim Arbeitgeber einfordern
- ✅ Resturlaubstage am Jahresende abklären
- ✅ Vereinbarungen stets schriftlich festhalten
Zusammenfassung – dein Anspruch auf Urlaub im Minijob
Im 520-Euro-Minijob hast du genau wie Vollzeitkräfte ein Recht auf bezahlten Urlaub – berechnet nach deinen wöchentlichen Arbeitstagen. Nutze dein gesetzliches Recht und fordere deine Urlaubstage rechtzeitig ein. Bei Unklarheiten hilft dir unser Rechner weiter.
Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite – kontaktiere uns jederzeit.
Hast du noch Fragen?
Als Minijobber hast Du Anspruch auf ein fortgezahltes Gehalt im Urlaub, das sogenannte Urlaubsentgelt. Dieses wird auf Basis Deines durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt berechnet. Für jeden Urlaubstag erhältst Du also den Durchschnittsverdienst eines normalen Arbeitstages. So kannst Du Deinen Urlaub unbeschwert genießen, ohne Einbußen beim Gehalt.
Ja, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder bei Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die sozial vorrangig sind.
Dein Urlaubsanspruch verfällt in der Regel am Ende des Kalenderjahres oder spätestens am 31. März des Folgejahres, wenn du ihn nicht genommen hast und keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bist du während deines Urlaubs krankgeschrieben, zählen diese Tage nicht als Urlaubstage, sofern du die Krankheit unverzüglich meldest und nachweist.
Auch als Minijobber mit einem 520-Euro-Job hast du das Recht auf bezahlten Urlaub – genau wie Vollzeitkräfte. Dein gesetzlicher Mindesturlaub beträgt 20 Tage pro Jahr, wenn du regelmäßig 5 Tage die Woche arbeitest. Dieser Anspruch ist unverzichtbar und kann nicht durch Vertrag oder eigene Erklärung ausgeschlossen werden.”
Ja. Dein Urlaubsanspruch berechnet sich dann anteilig anhand der tatsächlichen Monate, die du beschäftigt bist.
Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Urlaubsanspruch pro Jahr |
---|---|
1 Tag | 4 Tage Urlaub |
2 Tage | 8 Tage Urlaub |
3 Tage | 12 Tage Urlaub |
4 Tage | 16 Tage Urlaub |
5 Tage | 20 Tage Urlaub |
6 Tage | 24 Tage Urlaub |