Gebäudereiniger 2024: Aktuelle Mindestlohnentwicklung

Die Welt der Gebäudereinigung ist ständig im Wandel, und mit dem Beginn des Jahres 2024 haben sich neue Entwicklungen in Bezug auf die Entlohnung der in dieser Branche Beschäftigten ergeben. Ein kürzlich abgeschlossener Tarifvertrag zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern hat die Grundlage für eine erhöhte Entlohnung und somit für verbesserte Arbeitsbedingungen im Gebäudereiniger-Handwerk gelegt. Dies markiert einen wichtigen Schritt in der Anerkennung der harten Arbeit und des Engagements der Fachkräfte in diesem Sektor.

Mindestlohn Tarifvertrag

Das sieht der neue Mindestlohn-Tarifvertrag vor

Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk (Mindestlohn-Tarifvertrag) Zuvor Bis Dezember 2023 Seit Januar 2024
Lohngruppe 1 11,55 Euro 13,00 Euro 13,50 Euro
Lohngruppe 6 14,81 Euro 16,20 Euro 16,70 Euro

Bei den Lohngruppen 1 und 6 handelt es sich um Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Sie sind im Mindestlohn-Tarifvertrag geregelt. Sobald sie vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, gelten die Branchenmindestlöhne auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern im Gebäudereiniger-Handwerk mit Sitz im Ausland. Es gilt dann als gesetzlicher Branchenmindestlohn zwingend für alle Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks – unabhängig von einer Mitgliedschaft in Verbänden oder Gewerkschaften. Der Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 1 stünde somit auch den Arbeitnehmern mindestens zu, die gemäß des Rahmentarifvertrags Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in den Lohngruppen 2, 3 oder 4 (Lohngruppe 5 entfällt), der Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 6 auch denjenigen Arbeitnehmern, die gemäß des Rahmentarifvertrags Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in den Lohngruppen 7 oder höher, einzuruppen sind.

Der neue Tarifvertrag: Ein Überblick

Im Mittelpunkt der jüngsten Entwicklungen steht der neue 27-monatige Tarifvertrag, der bis Ende 2024 gültig ist. Dieser Vertrag wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft IG Bau erreicht. Beide Parteien haben sich auf Bedingungen geeinigt, die eine faire Entlohnung sicherstellen und die Qualität der Arbeit in der Branche aufrechterhalten sollen.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die Ende September 2022 erfolgte, ist besonders hervorzuheben. Diese Erklärung stellt sicher, dass die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen für alle Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk gelten, unabhängig davon, ob sie direkt an den Verhandlungen beteiligt waren oder nicht. Diese universelle Anwendung garantiert, dass die Verbesserungen branchenweit umgesetzt werden, was zu einer einheitlicheren und gerechteren Arbeitsumgebung führt.

Stufenweise Anhebung des Mindestlohns

Ein Kernstück des neuen Tarifvertrags ist die stufenweise Anhebung des Mindestlohns. Im ersten Schritt wurde der Mindestlohn bereits im Oktober 2022 von 11,55 Euro auf 13 Euro erhöht, was einer Steigerung von 12,55 Prozent entspricht. Diese erste Erhöhung war ein bedeutender Schritt, der die finanzielle Anerkennung der Gebäudereiniger deutlich machte. Zum 1. Januar 2024 erfolgte dann die zweite Anpassung, bei der der Mindestlohn auf 13,50 Euro stieg. Diese zusätzliche Erhöhung um 3,85 Prozent unterstreicht das kontinuierliche Engagement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung in der Branche.