Urlaubsanspruch beim 603-Euro-Minijob: Einfach berechnen und verstehen

Du machst einen Minijob und fragst dich, wie viel Urlaub dir zusteht? Du bist nicht allein – und die Antwort ist einfacher, als du denkst. In diesem Ratgeber erfährst du alles über deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch als Minijobber, inklusive kostenlosem Rechner, Praxisbeispielen und einer Checkliste.

🧮Urlaubsrechner für Minijobber 2026

Einfach wie bei der Minijob-Zentrale: Arbeitstage eingeben und direkt berechnen. Grundlage: gesetzlicher Mindesturlaub (24 Werktage bei 6-Tage-Woche).

Regelmäßig: Formel = Arbeitstage/Woche × 24 ÷ 6

Beispiel: 3 Arbeitstage pro Woche = 3 × 24 ÷ 6 = 12 Urlaubstage

Urlaubstage pro Jahr

Urlaubstage-Übersicht für Minijobber

Basierend auf dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) ergibt sich folgende Übersicht:

Arbeitstage / WocheUrlaubstage / JahrBerechnung
1 Tag4 Tage(1 ÷ 5) × 20 = 4
2 Tage8 Tage(2 ÷ 5) × 20 = 8
3 Tage12 Tage(3 ÷ 5) × 20 = 12
4 Tage16 Tage(4 ÷ 5) × 20 = 16
5 Tage20 Tage(5 ÷ 5) × 20 = 20

Wichtig: Viele Arbeitgeber gewähren mehr als den gesetzlichen Mindestanspruch (z. B. 25 oder 30 Tage). Prüfe deinen Arbeitsvertrag – der dort genannte Urlaubsanspruch gilt dann auch anteilig für deinen Minijob.

Urlaubsanspruch berechnen – Praxisbeispiele

Damit du besser verstehst, wie die Berechnung funktioniert, hier drei typische Beispiele aus der Praxis:

📌 Beispiel 1: Reinigungskraft, 3 Tage/Woche

Lisa arbeitet als Reinigungskraft bei einer Gebäudereinigung und kommt 3 Tage pro Woche. Ihr Arbeitgeber gewährt 20 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche.

(3 ÷ 5) × 20 = 12 Urlaubstage pro Jahr

Lisa hat Anspruch auf 12 bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

📌 Beispiel 2: Aushilfe im Einzelhandel, 2 Tage/Woche

Markus arbeitet samstags und mittwochs in einem Supermarkt. Der Betrieb gewährt 24 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche (gesetzliches Minimum nach BUrlG).

(2 ÷ 6) × 24 = 8 Urlaubstage pro Jahr

Markus hat Anspruch auf 8 bezahlte Urlaubstage.

📌 Beispiel 3: Bürokraft, 5 Tage/Woche (kurze Schichten)

Anna arbeitet jeden Tag 2 Stunden als Bürokraft (Minijob). Der Betrieb gewährt 25 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

(5 ÷ 5) × 25 = 25 Urlaubstage pro Jahr

Obwohl Anna nur 2 Stunden pro Tag arbeitet, hat sie vollen Urlaubsanspruch – denn es zählen die Arbeitstage, nicht die Arbeitsstunden.

Häufiger Irrtum: Viele glauben, dass kürzere Arbeitszeiten pro Tag den Urlaubsanspruch reduzieren. Das stimmt nicht! Es zählen ausschließlich die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden pro Tag. Eine Reinigungskraft mit 2-Stunden-Schichten an 5 Tagen hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft.

Typische Fehler bei der Berechnung des Minijob-Urlaubsanspruchs

Diese Fehler passieren häufig – sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Minijobbern selbst:

  • Berechnung nach Stunden statt Tagen – Es zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Arbeitsstunden pro Tag oder Woche.
  • Urlaubsanspruch wird ganz verweigert – Minijobber haben denselben anteiligen Anspruch wie Vollzeitkräfte. Ein Arbeitgeber darf den Urlaub nicht streichen.
  • Verwechslung Werktage / Arbeitstage – Das BUrlG rechnet in Werktagen (Mo-Sa = 6 Tage). In der Praxis wird meist mit Arbeitstagen (Mo-Fr = 5 Tage) gerechnet. Das Ergebnis ist identisch.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch – Der Arbeitgeber muss aktiv darauf hinweisen, dass Resturlaub genommen werden muss (BAG-Urteil). Ohne Hinweis verfällt der Urlaub nicht zum Jahresende.
  • Probezeit != kein Urlaubsanspruch – Auch in der Probezeit entsteht anteiliger Urlaubsanspruch (1/12 pro Monat). Der volle Anspruch gilt nach 6 Monaten (Wartezeit).

Kann Urlaub im Minijob ausgezahlt werden?

Grundsätzlich nein. Der Urlaub dient der Erholung und darf während eines laufenden Arbeitsverhältnisses nicht einfach ausbezahlt werden. Eine Auszahlung (sogenannte Urlaubsabgeltung) ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig – wenn der Resturlaub nicht mehr genommen werden kann.

In der Praxis bedeutet das: Du hast Anspruch auf bezahlte freie Tage, nicht auf eine zusätzliche Zahlung. Nimm deinen Urlaub – er steht dir zu.

Checkliste: So sicherst du dir deinen Urlaubsanspruch

Nutze diese Checkliste, um sicherzustellen, dass du deinen korrekten Urlaubsanspruch erhältst:

✅ Deine Minijob-Urlaubs-Checkliste

Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf den dort genannten Jahresurlaub.
Zähle deine regelmäßigen Arbeitstage pro Woche (nicht Stunden!).
Berechne deinen Anspruch mit der Formel: (Arbeitstage ÷ Betriebstage) × Jahresurlaub.
Stelle sicher, dass dein Arbeitgeber den Urlaub schriftlich dokumentiert.
Nimm deinen Urlaub tatsächlich – lass ihn nicht verfallen.
Melde Resturlaub rechtzeitig an, bevor das Jahr endet.

Zusammenfassung – dein Anspruch auf Urlaub im Minijob

Als Minijobber hast du nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vollen anteiligen Urlaubsanspruch. Die Berechnung basiert auf deinen Arbeitstagen pro Woche – nicht auf den Arbeitsstunden. Minijob ist kein Urlaub zweiter Klasse.

Bei Ruiz Gebäudereinigung Hamburg achten wir darauf, dass alle unsere Mitarbeiter – ob Vollzeit oder Minijob – ihren vollen Urlaubsanspruch erhalten. Weil faire Arbeitsbedingungen für uns selbstverständlich sind.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, uneingeschränkt. Minijobber haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) denselben anteiligen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Der Umfang der Beschäftigung ändert nichts am grundsätzlichen Anspruch.
Die Formel: (Individuelle Arbeitstage pro Woche ÷ reguläre Arbeitstage pro Woche) × Jahresurlaub des Betriebs. Beispiel: 3 Tage/Woche bei 20 Urlaubstagen (5-Tage-Woche) = (3 ÷ 5) × 20 = 12 Urlaubstage.
Bei einer 5-Tage-Woche im Betrieb: 1 Tag/Woche = 4 Urlaubstage, 2 Tage = 8, 3 Tage = 12, 4 Tage = 16, 5 Tage = 20 Urlaubstage pro Jahr. Viele Arbeitgeber gewähren mehr als das gesetzliche Minimum.
Ausschließlich die Arbeitstage pro Woche. Ob du 2 oder 8 Stunden pro Tag arbeitest, spielt keine Rolle. Eine Reinigungskraft mit 2-Stunden-Schichten an 5 Tagen hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft.
Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Urlaubsabgeltung). Während des laufenden Arbeitsverhältnisses muss der Urlaub tatsächlich genommen werden – eine Auszahlung ist nicht zulässig.

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