Tariflohn Gebäudereinigung 2026 – die aktuelle Lohntabelle
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk. Der Tarifvertrag wurde zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ausgehandelt. Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind allgemeinverbindlich – sie gelten für alle Betriebe der Branche, unabhängig von Verbandsmitgliedschaft.
Alle Lohngruppen auf einen Blick (ab 01.01.2026)
Lohngruppen 7–9 (Objektleiter/in, Meister/in) werden betrieblich geregelt und erreichen bis zu 23 € pro Stunde. Die Lohngruppe 5 ist im aktuellen Tarifvertrag nicht separat besetzt.
Tariferhöhung 2025/2026 – die zwei Stufen
Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 und sieht eine zweistufige Erhöhung vor:
| Lohngruppe | Bis Dez. 2024 | Ab Jan. 2025 | Ab Jan. 2026 | Steigerung gesamt |
|---|---|---|---|---|
| LG 1 (Unterhaltsreinigung) | 13,50 € | 14,25 € | 15,00 € | +11,1 % |
| LG 2 | 13,90 € | 14,65 € | 15,46 € | +11,2 % |
| LG 3 | 14,35 € | 15,12 € | 15,95 € | +11,1 % |
| LG 4 | 14,95 € | 15,77 € | 16,66 € | +11,4 % |
| LG 5 (Vorarbeiter) | 15,83 € | 16,67 € | 17,57 € | +11,0 % |
| LG 6 (Glas-/Fassadenreinigung) | 16,70 € | 17,65 € | 18,40 € | +10,2 % |
Entwicklung Tariflohn 2019–2026 (Lohngruppe 1)
Die Entwicklung des Branchenmindestlohns der Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) zeigt einen stetigen Anstieg – mit einem besonderen Sprung im Oktober 2022, als der gesetzliche Mindestlohn auf 12 € stieg und die Branche nachziehen musste:
| Zeitraum | LG 1 (€/Std.) | LG 6 (€/Std.) | Gesetzl. Mindestlohn | Differenz LG 1 vs. Gesetzl. |
|---|---|---|---|---|
| Jan. 2019 | 10,56 € | 13,82 € | 9,19 € | +1,37 € |
| Jan. 2020 | 10,80 € | 14,10 € | 9,35 € | +1,45 € |
| Dez. 2020 | 11,11 €* | 14,10 €* | 9,35 € | +1,76 € |
| Jan. 2022 | 11,55 € | 14,81 € | 9,82 € | +1,73 € |
| Okt. 2022 | 13,00 € | 16,20 € | 12,00 € | +1,00 € |
| Jan. 2024 | 13,50 € | 16,70 € | 12,41 € | +1,09 € |
| Jan. 2025 | 14,25 € | 17,65 € | 12,82 € | +1,43 € |
| Jan. 2026 | 15,00 € | 18,40 € | 13,90 € | +1,10 € |
* Ab Dez. 2020 bundeseinheitlich (Ost-West-Angleichung). Zuvor galten in Ostdeutschland niedrigere Löhne.
Was bedeuten die Lohngruppen?
Die Eingruppierung in eine Lohngruppe richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit – nicht nach der Stellenbezeichnung im Arbeitsvertrag. Wer regelmäßig Glasreinigung durchführt, gehört in Lohngruppe 6, auch wenn im Vertrag „Reinigungskraft" steht.
| LG | Tätigkeit | €/Std. (2026) | Beispiel |
|---|---|---|---|
| 1 | Innen- & Unterhaltsreinigung | 15,00 € | Büroreinigung, Treppenhaus, Sanitär |
| 2 | Erweiterte Unterhaltsreinigung | 15,46 € | OP-Räume, Reinräume |
| 3 | Maschinelle Reinigung | 15,95 € | Scheuersauger, Einscheibenmaschine |
| 4 | Spezialarbeiten | 16,66 € | Klinikreinigung, Desinfektion |
| 5 | Vorarbeiter/in | 17,57 € | Teamleitung vor Ort |
| 6 | Glas- & Fassadenreinigung | 18,40 € | Fensterreinigung, Fassade, Steiger |
| 7-9 | Objektleiter/in, Meister/in | bis 23,00 € | Objektleitung, Betriebsleitung |
Achtung Phantomlohn: Wird ein Mitarbeiter falsch eingruppiert (z. B. LG 1 statt LG 3), kann die Sozialversicherung rückwirkend Beiträge auf den korrekten, höheren Lohn nachfordern – auch wenn dieser nie tatsächlich gezahlt wurde.
Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?
Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 wurden per Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt (10. Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung, veröffentlicht am 28. Januar 2025). Das bedeutet:
- Die Mindestlöhne gelten für alle Gebäudereinigungsbetriebe – unabhängig von Verbandsmitgliedschaft im BIV.
- Sie gelten auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden.
- Kein Betrieb darf seine Reinigungskräfte unter diesen Mindestlöhnen bezahlen.
- Die aktuelle Verordnung ist gültig vom 1. Februar 2025 bis 31. Dezember 2026.
Was bedeutet der Tariflohn 2026 für Minijobber?
Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 € monatlich (dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt). Für Reinigungskräfte im Minijob mit dem Branchenmindestlohn von 15,00 €/Std. bedeutet das:
- Maximale Arbeitszeit im Minijob: ca. 9,25 Stunden pro Woche (ohne IG-BAU-Mitgliedschaft)
- Mit IG-BAU-Mitgliedschaft: ca. 9 Stunden pro Woche (wegen zusätzlichem Urlaubsgeld)
- Der volle anteilige Urlaubsanspruch gilt auch im Minijob – hier berechnen →
Was der Tariflohn für Auftraggeber bedeutet
Der steigende Tariflohn hat direkte Auswirkungen auf die Preise für Reinigungsleistungen. Personalkosten machen in der Gebäudereinigung rund 75-80 % der Gesamtkosten aus. Wenn der Branchenmindestlohn in zwei Jahren um über 11 % steigt, müssen seriöse Reinigungsunternehmen ihre Preise entsprechend anpassen.
Was Ruiz Gebäudereinigung anders macht: Wir zahlen unseren Reinigungskräften ab 15,00 €/Std. – also mindestens den aktuellen Branchenmindestlohn. Dazu kommen Leistungsprämien, Einarbeitung und Profi-Ausstattung. Faire Bezahlung = motivierte Teams = bessere Reinigung für unsere Kunden. Aktuelle Stellenangebote →
Ausblick: Was kommt nach 2026?
Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2026. Für 2027 stehen neue Verhandlungen an. Die IG BAU hat bereits signalisiert, dass ein möglicher Gewerkschaftsbonus und die Stabilisierung der Reallöhne zentrale Themen sein werden. Ein 13. Monatseinkommen konnte bisher nicht durchgesetzt werden.
Parallel steigt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Der Abstand zum Branchenmindestlohn (aktuell 1,10 €) wird damit wieder enger – ein zusätzlicher Verhandlungsdruck für die Tarifparteien.
