Lohntarifvertrag Gebäudereinigung 2025/2026 – Alle Löhne auf einen Blick

Was steht Ihnen als Reinigungskraft zu? Hier finden Sie alle Lohngruppen, Minijob-Berechnung und Ihre Rechte — einfach und verständlich erklärt. Basierend auf dem offiziellen Tarifvertrag vom 15. November 2024.

📄 Quelle: BIV & IG BAU 📅 Gültig ab: 01.01.2025 ⏳ Kündbar frühestens: 31.12.2026
Das Wichtigste zuerst

Tariflohn Gebäudereinigung 2025/2026 — in 30 Sekunden erklärt

Am 15. November 2024 haben der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die IG BAU einen neuen Lohntarifvertrag abgeschlossen. Er gilt für alle Reinigungskräfte in Deutschland — egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

15,00 €
Mindestlohn ab 2026 (LG 1)
18,40 €
Glas-/Fassadenreinigung (LG 6)
21,64 €
Höchste Stufe (LG 9)
+5,3 %
Anstieg LG 1 (2025→2026)
💡 Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie als Reinigungskraft arbeiten, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht weniger zahlen als in der Tabelle steht — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Tariflohn ist allgemeinverbindlich: Er gilt für jede Reinigungsfirma in Deutschland, egal ob sie Mitglied im Verband ist oder nicht. Auch für ausländische Firmen, die in Deutschland Reinigungskräfte einsetzen.

Einfach erklärt

Die 9 Lohngruppen — welche gilt für Sie?

Ihre Lohngruppe richtet sich nach der Tätigkeit, die Sie tatsächlich ausführen — nicht nach dem, was in Ihrem Vertrag steht. Das ist ein wichtiger Unterschied (mehr dazu unter Phantomlohnfalle).

LG 115,00 €/Std.

Innen- und Unterhaltsreinigung. Die häufigste Lohngruppe: Büros, Treppenhäuser, Sanitäranlagen reinigen. Staubwischen, Saugen, Wischen, Mülleimer leeren. Gilt auch als Mindestlohn für die Branche.

LG 215,46 €/Std.

Innenreinigung mit Maschinen. Wenn Sie regelmäßig mit Scheuersaugmaschinen, Einscheibenmaschinen oder ähnlichen Geräten arbeiten.

LG 315,95 €/Std.

Außenreinigung und Verkehrsflächen. Außenanlagen, Parkplätze, Winterdienst. Auch Reinigung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

LG 416,66 €/Std.

Erweiterte Reinigungstätigkeiten. Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, spezielle hygienische Maßnahmen in sensiblen Bereichen.

LG 618,40 €/Std.

Glas- und Fassadenreinigung. Fensterreinigung, Glasfassaden, Schaufenster. Gilt als zweiter Mindestlohn der Branche — auch allgemeinverbindlich.

LG 719,39 €/Std.

Glas- und Fassadenreinigung mit Sonderqualifikation. Wenn zusätzliche Kenntnisse (z.B. Höhentauglichkeit, Abseilverfahren) erforderlich sind.

LG 820,42 €/Std.

Vorarbeiter/in. Wenn Sie ein Team führen und die Arbeitsverteilung vor Ort koordinieren.

LG 921,64 €/Std.

Objektleiter/in. Verantwortung für ein oder mehrere Objekte, Personalplanung, Qualitätskontrolle und Kundenkontakt.

📌 Lohngruppe 5 existiert nicht mehr

Die Lohngruppe 5 wurde bereits 2011 abgeschafft. Falls Sie noch einen Vertrag mit LG 5 haben, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an — die Eingruppierung muss angepasst werden.

Die offizielle Tabelle

Lohntabelle 2025 & 2026 — alle Stundenlöhne

Diese Tabelle zeigt die Brutto-Stundenlöhne aus dem offiziellen Lohntarifvertrag vom 15. November 2024. Die Werte für 2026 gelten seit dem 1. Januar 2026.

LohngruppeTätigkeitab 01.01.2025ab 01.01.2026Anstieg
LG 1 MindestlohnInnenreinigung14,25 €15,00 €+5,3 %
LG 2Maschinenreinigung14,71 €15,46 €+5,1 %
LG 3Außenreinigung15,20 €15,95 €+4,9 %
LG 4Desinfektion/Hygiene15,91 €16,66 €+4,7 %
LG 5— seit 2011 entfallen —
LG 6 MindestlohnGlas-/Fassadenreinigung17,65 €18,40 €+4,2 %
LG 7Glasreinigung + Sonder18,64 €19,39 €+4,0 %
LG 8Vorarbeiter/in19,67 €20,42 €+3,8 %
LG 9Objektleiter/in20,89 €21,64 €+3,6 %
✅ Allgemeinverbindlich = gilt für ALLE

Die Lohngruppen 1 und 6 sind als Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Jede Reinigungsfirma in Deutschland muss mindestens diese Löhne zahlen — egal ob sie Mitglied im Verband ist oder nicht. Das gilt auch für ausländische Firmen mit Beschäftigten in Deutschland.

Minijob-Rechner

Minijob in der Gebäudereinigung — wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Wenn Sie auf Minijob-Basis arbeiten (geringfügig beschäftigt, max. 556 € monatlich), gelten die gleichen Stundenlöhne wie für alle anderen. Der Tarifvertrag erlaubt einen verstetigten Monatslohn basierend auf fester Wochenstundenzahl.

Wöchentliche ArbeitszeitMonatslohn ab 2025Monatslohn ab 2026
1 Stunde/Woche61,99 €65,25 €
2 Stunden/Woche123,98 €130,50 €
3 Stunden/Woche185,96 €195,75 €
4 Stunden/Woche247,95 €261,00 €
5 Stunden/Woche309,94 €326,25 €
6 Stunden/Woche371,93 €391,50 €
7 Stunden/Woche433,91 €456,75 €
8 Stunden/Woche495,90 €522,00 €
💡 So berechnet sich der Monatslohn

Die Formel lautet: Stundenlohn × Wochenstunden ÷ 5 × 261 ÷ 12. Bei 15,00 €/Std. und 8 Stunden pro Woche ergibt das: 15,00 × 8 ÷ 5 × 261 ÷ 12 = 522,00 € pro Monat. Achtung: Bei der Minijob-Grenze von 556 € können Sie ab 2026 maximal ca. 8,5 Stunden pro Woche arbeiten.

⚠️ Zuschläge kommen extra!

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge sind nicht im Monatslohn enthalten und müssen zusätzlich gezahlt werden. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung — diese Zuschläge müssen dort separat ausgewiesen sein.

Ausbildung

Ausbildungsvergütung Gebäudereiniger/in ab 2025

Wenn Sie eine Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/in machen, stehen Ihnen folgende monatliche Vergütungen zu:

1.000 €
1. Ausbildungsjahr
1.150 €
2. Ausbildungsjahr
1.300 €
3. Ausbildungsjahr
✅ Tipp: Ausbildung lohnt sich

Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/in können Sie in höhere Lohngruppen aufsteigen — bis hin zu LG 8 (Vorarbeiter, 20,42 €) oder LG 9 (Objektleiter, 21,64 €). Das sind über 44 % mehr als der Einstiegslohn in LG 1.

Achtung – wichtig!

Die Phantomlohnfalle — wenn Ihr Vertrag nicht stimmt

Viele Reinigungskräfte werden in Lohngruppe 1 eingestuft, obwohl sie Tätigkeiten ausführen, die einer höheren Lohngruppe entsprechen. Zum Beispiel:

Sie putzen regelmäßig Fenster (→ das ist LG 6, also 18,40 €), aber in Ihrem Vertrag steht LG 1 (15,00 €). Oder Sie arbeiten mit Scheuersaugmaschinen (→ LG 2), werden aber nach LG 1 bezahlt.

💡 Warum heißt es "Phantomlohn"?

Die Rentenversicherung berechnet Ihre Sozialabgaben nicht nach dem, was Sie tatsächlich verdienen — sondern nach dem, was Sie laut Tarifvertrag verdienen müssten. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie falsch einstuft und zu wenig zahlt, muss er trotzdem die Sozialabgaben auf den höheren Lohn nachzahlen. Der "Phantomlohn" ist der Lohn, der nie gezahlt wurde, auf den aber trotzdem Abgaben fällig sind.

⚠️ Was Sie tun sollten

Prüfen Sie, ob Ihre tatsächliche Tätigkeit mit der Lohngruppe in Ihrem Vertrag übereinstimmt. Wenn Sie regelmäßig Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe ausführen, haben Sie Anspruch auf den höheren Lohn. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an oder wenden Sie sich an die IG BAU — die Gewerkschaft berät Sie kostenlos als Mitglied.

Ihre Rechte

Was Ihnen als Reinigungskraft zusteht

Der Tarifvertrag ist nicht alles — als Reinigungskraft haben Sie weitere Rechte, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss:

💰Tariflohn

Kein Arbeitgeber darf Ihnen weniger zahlen als in der Lohntabelle steht. Das gilt ab dem ersten Arbeitstag — auch in der Probezeit und auch bei Minijobs.

🌴Urlaubsgeld

Laut Rahmentarifvertrag steht Ihnen zusätzlich zum Urlaubsanspruch ein Urlaubsgeld zu. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach.

🌙Zuschläge

Für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit stehen Ihnen Zuschläge zu. Diese müssen auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.

🧤Arbeitskleidung & Material

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Arbeitskleidung, Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung stellen. Sie müssen keine eigenen Putzmittel kaufen.

📄Schriftlicher Arbeitsvertrag

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben — mit Angabe der Lohngruppe, der Arbeitszeit und des Stundenlohns.

🏥Sozialversicherung

Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der Sozialversicherung anmelden — Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Auch bei Minijobs gelten Meldepflichten.

✅ Hilfe bei Problemen

Wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht an den Tarifvertrag hält, haben Sie mehrere Möglichkeiten: IG BAU kontaktieren (als Mitglied kostenlose Rechtsberatung), den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) informieren oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Sie sind geschützt — Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht kündigen, weil Sie Ihre Rechte einfordern.

Häufige Fragen

FAQ zum Lohntarifvertrag Gebäudereinigung

Ab Januar 2026 beträgt der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 15,00 € brutto pro Stunde (Lohngruppe 1). Für Glas- und Fassadenreiniger gilt ein Mindestlohn von 18,40 € (Lohngruppe 6). Je nach Qualifikation und Tätigkeit sind bis zu 21,64 € pro Stunde (Lohngruppe 9 / Objektleiter) möglich.
Ja, der Tariflohn gilt für alle Beschäftigten in der Gebäudereinigung — Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Kein Arbeitgeber darf Ihnen weniger zahlen, nur weil Sie geringfügig beschäftigt sind. Bei 15,00 €/Std. und der Minijob-Grenze können Sie maximal ca. 37 Stunden pro Monat arbeiten.
Die Phantomlohnfalle entsteht, wenn eine Reinigungskraft in einer niedrigen Lohngruppe eingestuft ist, aber Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe ausführt. Die Rentenversicherung kann dann Sozialversicherungsbeiträge auf den höheren Lohn nachfordern — auch wenn dieser nie gezahlt wurde. Für den Arbeitgeber kann das existenzbedrohend sein.
Der aktuelle Lohntarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden (mit vier Monaten Frist). Für 2027 werden neue Verhandlungen zwischen BIV und IG BAU erwartet. Der gesetzliche Mindestlohn steigt voraussichtlich auf 14,60 € — der Puffer zum Branchentariflohn schrumpft damit auf nur 0,40 €.
Der Lohntarifvertrag wurde am 15. November 2024 zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in Berlin und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in Frankfurt am Main abgeschlossen. Die Unterzeichner waren Thomas Dietrich, Christian Kloevekorn und Wolfgang Molitor (BIV) sowie Robert Feiger und Ulrike Laux (IG BAU).
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