Zum Inhalt springen
040 54 814 832 Kostenloses Angebot
Ratgeber · Tariflohn Gebäudereinigung 2026

Tariflohn Gebäudereinigung 2026 – alle Lohngruppen & die Entwicklung seit 2019.

Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung steigt zum 1. Januar 2026 auf 15,00 € pro Stunde (Lohngruppe 1) – ein Plus von 42 % seit 2019. Hier finden Sie die komplette Lohntabelle für alle Lohngruppen, die historische Entwicklung mit Diagrammen und den Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn – aktuell und verlässlich.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 7 Minuten · Von Jonathan Ruiz, Inhaber Ruiz Gebäudereinigung Hamburg

Lieber hören? In Folge 1 des Podcasts Sauber kalkuliert erklärt Jonathan Ruiz, wie dieser Tariflohn zustande kommt und was die Phantomlohnfalle für Betriebe bedeutet: Tariflohn und Phantomlohnfalle, 22 Minuten.

15,00 €
LG 1 – Unterhaltsreinigung
18,40 €
LG 6 – Glas-/Fassadenreinigung
+42 %
Steigerung LG 1 seit 2019
700.000
Beschäftigte in der Branche
Die aktuelle Lohntabelle

Alle Lohngruppen auf einen Blick (ab 01.01.2026)

Seit dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk. Der Tarifvertrag wurde zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ausgehandelt. Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind allgemeinverbindlich – sie gelten für alle Betriebe der Branche, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

Lohngruppe 1Allgemeinverbindlich
15,00 €
Innen- & Unterhaltsreinigung
Lohngruppe 2
15,46 €
Innenreinigung mit Maschinen
Lohngruppe 3
15,95 €
Außenreinigung & Verkehrsflächen
Lohngruppe 4
16,66 €
Desinfektion & Hygiene
Lohngruppe 5
Seit 2011 entfallen
Lohngruppe 6Allgemeinverbindlich
18,40 €
Glas- & Fassadenreinigung
Lohngruppe 7
19,39 €
Glas- & Fassadenreinigung mit Sonderqualifikation
Lohngruppe 8
20,42 €
Vorarbeiter/in
Lohngruppe 9
21,64 €
Objektleiter/in

Alle Stundenlöhne stammen aus dem offiziellen Lohntarifvertrag vom 15. November 2024 (§ 3) und gelten seit dem 1. Januar 2026. Lohngruppe 5 gibt es seit 2011 nicht mehr – deshalb springt die Zählung von 4 auf 6.

Tariferhöhung 2025/2026

Die zwei Stufen der aktuellen Tarifrunde

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 und sieht eine zweistufige Erhöhung vor:

Lohngruppe Bis Dez. 2024 Ab Jan. 2025 Ab Jan. 2026 Steigerung gesamt
LG 1 (Unterhaltsreinigung)13,50 €14,25 €15,00 €+11,1 %
LG 214,71 €15,46 €+5,1 %*
LG 315,20 €15,95 €+4,9 %*
LG 415,91 €16,66 €+4,7 %*
LG 5seit 2011 entfallen
LG 6 (Glas-/Fassadenreinigung)16,70 €17,65 €18,40 €+10,2 %
LG 718,64 €19,39 €+4,0 %*
LG 8 (Vorarbeiter/in)19,67 €20,42 €+3,8 %*
LG 9 (Objektleiter/in)20,89 €21,64 €+3,6 %*

* LG 2–4 und 7–9: Steigerung von Januar 2025 auf Januar 2026 – die Löhne bis Dezember 2024 nennt der aktuelle Lohntarifvertrag nicht. Quelle: Lohntarifvertrag Gebäudereinigung vom 15. November 2024, § 3.

Entwicklung 2019–2026

Von 10,56 € auf 15,00 € – der Weg der Lohngruppe 1.

Die Entwicklung des Branchenmindestlohns der Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) zeigt einen stetigen Anstieg – mit einem besonderen Sprung im Oktober 2022, als der gesetzliche Mindestlohn auf 12 € stieg und die Branche nachziehen musste.

Tariflohn Gebäudereinigung LG 1 – Entwicklung 2019–2026
Branchenmindestlohn in €/Std. (bundeseinheitlich ab Dez. 2020)
LG 1 Branchenmindestlohn
Historie im Detail

Branchenmindestlohn vs. gesetzlicher Mindestlohn

Der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung lag stets über dem gesetzlichen Mindestlohn – 2026 beträgt der Abstand 1,10 €.

Zeitraum LG 1 LG 6 Gesetzl. Mindestlohn Differenz LG 1
Jan. 201910,56 €13,82 €9,19 €+1,37 €
Jan. 202010,80 €14,10 €9,35 €+1,45 €
Dez. 202011,11 €*14,10 €*9,35 €+1,76 €
Jan. 202211,55 €14,81 €9,82 €+1,73 €
Okt. 202213,00 €16,20 €12,00 €+1,00 €
Jan. 202413,50 €16,70 €12,41 €+1,09 €
Jan. 202514,25 €17,65 €12,82 €+1,43 €
Jan. 202615,00 €18,40 €13,90 €+1,10 €

* Ab Dez. 2020 bundeseinheitlich (Ost-West-Angleichung). Zuvor galten in Ostdeutschland niedrigere Löhne.

LG 1 vs. gesetzlicher Mindestlohn
2019
10,56
9,19
2020
11,11
9,35
2022
11,55
9,82
10/22
13,00
12,00
2024
13,50
12,41
2025
14,25
12,82
2026
15,00 €
13,90
LG 1 Branchenmindestlohn Gesetzl. Mindestlohn
Eingruppierung

Was bedeuten die Lohngruppen?

Die Eingruppierung in eine Lohngruppe richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit – nicht nach der Stellenbezeichnung im Arbeitsvertrag. Wer regelmäßig Glasreinigung durchführt, gehört in Lohngruppe 6, auch wenn im Vertrag „Reinigungskraft“ steht.

LG Tätigkeit €/Std. (2026) Beispiel
1Innen- & Unterhaltsreinigung15,00 €Büroreinigung, Treppenhaus, Sanitär
2Innenreinigung mit Maschinen15,46 €Scheuersaugmaschine, Einscheibenmaschine
3Außenreinigung & Verkehrsflächen15,95 €Außenanlagen, Parkplätze, Winterdienst
4Desinfektion & Hygiene16,66 €Desinfektion, Schädlingsbekämpfung
5seit 2011 entfallen
6Glas- & Fassadenreinigung18,40 €Fensterreinigung, Fassade, Steiger
7Glas- & Fassadenreinigung mit Sonderqualifikation19,39 €Höhenarbeit, Abseilverfahren
8Vorarbeiter/in20,42 €Teamleitung vor Ort
9Objektleiter/in21,64 €Objektverantwortung, Personalplanung

Achtung Phantomlohn: Wird ein Mitarbeiter falsch eingruppiert (z. B. LG 1 statt LG 3), kann die Sozialversicherung rückwirkend Beiträge auf den korrekten, höheren Lohn nachfordern – auch wenn dieser nie tatsächlich gezahlt wurde.

Rechtlicher Rahmen

Was bedeutet Allgemein­verbindlichkeit?

Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 wurden per Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt (10. Gebäude­reinigungs­arbeits­bedingungen­verordnung, veröffentlicht am 28. Januar 2025). Das bedeutet:

Die Mindestlöhne gelten für alle Gebäudereinigungsbetriebe – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft im BIV.

Sie gelten auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Kein Betrieb darf seine Reinigungskräfte unter diesen Mindestlöhnen bezahlen.

Die aktuelle Verordnung ist gültig vom 1. Februar 2025 bis 31. Dezember 2026.

Einordnung

Was der Tariflohn 2026 konkret bedeutet

Für Minijobber

Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 € monatlich (dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt). Für Reinigungskräfte mit dem Branchenmindestlohn von 15,00 €/Std. bedeutet das:

Maximale Arbeitszeit im Minijob: ca. 9,25 Stunden pro Woche (ohne IG-BAU-Mitgliedschaft)

Mit IG-BAU-Mitgliedschaft im Innungsbetrieb: ca. 9 Stunden pro Woche (wegen zusätzlichem Urlaubsgeld)

Der volle anteilige Urlaubsanspruch gilt auch im Minijob – hier berechnen →

Für Auftraggeber

Der steigende Tariflohn hat direkte Auswirkungen auf die Preise für Reinigungsleistungen. Personalkosten machen in der Gebäudereinigung rund 75–80 % der Gesamtkosten aus. Wenn der Branchenmindestlohn in zwei Jahren um über 11 % steigt, müssen seriöse Reinigungsunternehmen ihre Preise entsprechend anpassen.

Was Ruiz Gebäudereinigung anders macht: Wir zahlen unseren Reinigungskräften ab 15,00 €/Std. – also mindestens den aktuellen Branchenmindestlohn. Dazu kommen Leistungsprämien, Einarbeitung und Profi-Ausstattung. Faire Bezahlung = motivierte Teams = bessere Reinigung für unsere Kunden. Aktuelle Stellenangebote →

Ausblick: Was kommt nach 2026?

Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2026. Für 2027 stehen neue Verhandlungen an. Die IG BAU hat bereits signalisiert, dass ein möglicher Gewerkschaftsbonus und die Stabilisierung der Reallöhne zentrale Themen sein werden. Ein 13. Monatseinkommen konnte bisher nicht durchgesetzt werden.

Parallel steigt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Der Abstand zum Branchenmindestlohn (aktuell 1,10 €) wird damit wieder enger – ein zusätzlicher Verhandlungsdruck für die Tarifparteien.

FAQ

Häufige Fragen zum Tariflohn

Die fünf wichtigsten Antworten – kurz und verlässlich formuliert.

Jonathan Ruiz
Inhaber & Geschäftsführer

Als Arbeitgeber von über 20 Reinigungskräften zahlt Jonathan Ruiz mindestens den aktuellen Branchenmindestlohn – plus Leistungsprämien und Einarbeitung. Mehr über Ruiz →

Quellen: Lohntarifvertrag Gebäudereinigung vom 15. November 2024 (BIV/IG BAU) · 10. GebäudeArbbV (BGBl. 2025 I Nr. 22) · Bundesarbeitsministerium (BMAS). Verantwortlich: Ruiz Gebäudereinigung Hamburg, Carl-Petersen-Straße 92b, 20535 Hamburg.

Wie hoch ist der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2026?

Ab dem 1. Januar 2026: Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung) = 15,00 €/Std., Lohngruppe 6 (Glas-/Fassadenreinigung) = 18,40 €/Std. Beide sind allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe.

Liegt der Branchenmindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn?

Ja. Der Branchenmindestlohn LG 1 (15,00 €) liegt 1,10 € über dem gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €, Stand 2026). Das war historisch nicht immer so – im Oktober 2022 betrug der Abstand nur 1,00 €.

Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?

Die Allgemeinverbindlicherklärung bedeutet, dass die Mindestlöhne (LG 1 und 6) für alle Betriebe der Gebäudereinigung gelten – egal ob Mitglied im Bundesinnungsverband oder nicht. Kein Betrieb darf darunter zahlen.

Wie werden Reinigungskräfte in Lohngruppen eingestuft?

Die Einstufung erfolgt nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Jobtitel. Wer regelmäßig Glasflächen reinigt, gehört in LG 6 – auch wenn im Vertrag „Reinigungskraft“ steht. Falsche Einstufung kann zu Nachzahlungen (Phantomlohn) führen.

Was kommt nach dem aktuellen Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2026. Neue Verhandlungen für 2027 stehen an. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 14,60 € – der Druck auf höhere Branchenmindestlöhne bleibt.

Reinigungskraft in Hamburg gesucht?

Ruiz zahlt ab 15,00 €/Std. nach Tarif, flexible Kurzschichten, festes Objekt, Festanstellung. Bewerbung in 60 Sekunden – ohne Anschreiben.

Ruiz Gebäudereinigung Hamburg · Carl-Petersen-Straße 92b, 20535 Hamburg · Mo–Sa 9–17 Uhr