Lohntarifvertrag Gebäudereinigung 2025 / 2026 – Paragrafen, Tabellen & Monatslöhne.
Der offizielle Lohntarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG BAU regelt die Löhne für über 700.000 Beschäftigte. Mit der zweiten Stufe zum 1. Januar 2026 steigt der allgemeinverbindliche Mindestlohn auf 15,00 € pro Stunde. Hier finden Sie alle Paragrafen (§§ 1–6), die offiziellen Stundensätze, die Minijob-Formel und was Auftraggeber nach dem AEntG zwingend beachten müssen.
Der Bundes-Lohntarifvertrag im Original
Am 15. November 2024 einigten sich die Tarifparteien in Berlin und Frankfurt am Main auf den aktuellen Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Geschlossen wurde das Regelwerk zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), Kronenstraße 55–58, 10117 Berlin (vertreten durch Thomas Dietrich, Christian Kloevekorn und Wolfgang Molitor) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main (vertreten durch Robert Feiger und Ulrike Laux).
Der Tarifvertrag trat am 1. Januar 2025 in Kraft und läuft mindestens bis zum 31. Dezember 2026. Die beiden Einstiegslöhne (Lohngruppe 1 für Unterhaltsreinigung und Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigung) wurden zugleich als tarifliche Mindestlöhne vereinbart und sind über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bundesweit allgemeinverbindlich.
Kündigungsfrist: 4 Monate zum Monatsende. Ohne Kündigung verlängert sich der Tarifvertrag fortlaufend.
Für wen und welche Tätigkeiten der Tarifvertrag gilt
§ 1 des Lohntarifvertrags definiert verbindlich, welche Betriebe, Tätigkeiten und Personen dem Tarifwerk unterliegen. Die Bestimmungen gliedern sich in drei Bereiche:
I. Räumlich & III. Persönlich
Räumlicher Geltungsbereich: Das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt seit der vollständigen Ost-West-Angleichung keine regionalen Abschläge mehr.
Persönlicher Geltungsbereich: Alle gewerblichen Beschäftigten, die eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nach dem SGB VI ausüben – ausdrücklich einschließlich:
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber): Gemäß § 8 SGB IV voll tarifgebunden.
Auszubildende: Ausdrücklich im persönlichen Geltungsbereich erfasst (Vergütung nach § 5).
Entsandte Beschäftigte: Auch Mitarbeiter ausländischer Firmen, die in Deutschland reinigen, fallen zwingend unter die Mindestlöhne (AEntG).
II. Betrieblicher Geltungsbereich (7 Tätigkeiten)
Der Tarifvertrag erfasst alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend folgende Tätigkeiten ausführen:
1. Außenbauteile: Reinigung, pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken aller Art.
2. Innenbauteile & Mobiliar: Reinigung und Pflege von Räumen, Haustechnik, technischen Geräten, Möbeln, Bodenbelägen und Verglasungen.
3. Maschinelle Einrichtungen: Reinigung, Pflege und Beseitigung von Produktionsrückständen an Maschinen.
4. Verkehrsmittel & -anlagen: Busse, Bahnen, Flugzeuge, Schiffe (ohne PKW in Autowaschanlagen/Autohäusern) und Beleuchtungsanlagen.
5. Freiflächen & Winterdienst: Reinigung von Verkehrsflächen, es sei denn, die Aufgabe ist öffentlich-rechtlich übertragen.
6. & 7. Hygiene & Dekontamination: Dekontaminationsmaßnahmen, Desinfektion und Arbeiten der Raumhygiene.
Ganzheitsklausel (§ 1 Ziff. II Abs. 2): Werden in einem Betrieb überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbracht, fällt der Betrieb als Ganzes unter diesen Tarifvertrag. Auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines fachfremden Betriebes gilt als selbstständige Betriebsabteilung, wenn sie außerhalb Gebäudereinigungsaufgaben wahrnimmt.
Die offiziellen Stundenlöhne ab 2025 und 2026
Für die Eingruppierung gelten die Tätigkeitsmerkmale des bundesweiten Rahmentarifvertrags (RTV). Die nachstehende Tabelle zeigt die exakten tariflichen Stundenlöhne laut § 3 des Lohntarifvertrags vom 15. November 2024 für beide Erhöhungsstufen:
| Lohngruppe | Tätigkeitsbereich / Eingruppierung | Ab 01.01.2025 | Ab 01.01.2026 | Status / Bindung |
|---|---|---|---|---|
| Lohngruppe 1 *) | Innen- und Unterhaltsreinigung, Büroreinigung, Sanitärräume, Einrichtungsgegenstände | 14,25 € | 15,00 € | Allgemeinverbindlich (Mindestlohn 1) |
| Lohngruppe 2 | Innenreinigung mit Scheuersaug- und Einscheibenmaschinen, Kehrsaugmaschinen | 14,71 € | 15,46 € | Tarifgebunden |
| Lohngruppe 3 | Außenreinigung, Verkehrswege, Freiflächen, Winterdienst, Verkehrs- und Beleuchtungsanlagen | 15,20 € | 15,95 € | Tarifgebunden |
| Lohngruppe 4 | Desinfektionsmaßnahmen, Arbeiten der Raumhygiene, Dekontamination, Schädlingsbekämpfung | 15,91 € | 16,66 € | Tarifgebunden |
| Lohngruppe 5 | Seit 2011 entfallen (Zählung springt direkt von LG 4 auf LG 6) | |||
| Lohngruppe 6 *) | Glas- und Außenfassadenreinigung, Fenster- und Rahmenreinigung, Hubarbeitsbühnen | 17,65 € | 18,40 € | Allgemeinverbindlich (Mindestlohn 2) |
| Lohngruppe 7 | Glas- und Fassadenreinigung mit Sonderqualifikation (z. B. Seilunterstützte Höhenarbeit, PSAgA) | 18,64 € | 19,39 € | Tarifgebunden |
| Lohngruppe 8 | Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung / Vorarbeiter/innen mit Gruppenverantwortung | 19,67 € | 20,42 € | Tarifgebunden |
| Lohngruppe 9 | Geprüfte Objektleiter/innen, Fachwirte, Kolonnenführer mit Personalverantwortung | 20,89 € | 21,64 € | Tarifgebunden |
*) Zugleich Stundenlöhne (Mindestlöhne) nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15. November 2024. Quelle: Original-Lohntarifvertrag BIV / IG BAU.
Der verstetigte Monatslohn für Minijobs in Lohngruppe 1
In der Gebäudereinigung schwankt die Anzahl der Arbeitstage je Monat kalendarisch zwischen 20 und 23 Tagen. Damit Minijobber jeden Monat ein gleichbleibendes Gehalt erhalten und die Verdienstgrenze von 538 € (2025) bzw. 603 € (2026) nicht versehentlich überschreiten, sieht § 4 des Lohntarifvertrags ein zwingendes Berechnungsverfahren vor.
Die tarifliche Berechnungsformel (§ 4 Ziff. 1)
Der Monatslohn berechnet sich nach der offiziellen Formel:
Stundenlohn × Wochenarbeitszeit : 5 × 261 : 12
Warum der Faktor 261? Ein Kalenderjahr hat bei einer 5-Tage-Woche im statistischen Durchschnitt genau 261 Arbeitstage (52 Wochen × 5 Tage + 1 Tag). Geteilt durch 5 Tage und durch 12 Monate ergibt dies einen durchschnittlichen Monatsfaktor von 4,35 Wochen pro Monat.
Wichtige Pflichten für Arbeitgeber laut § 4:
Ausweispflicht auf Lohnabrechnung (§ 4 Ziff. 3): Die gleichbleibende wöchentliche Arbeitszeit muss monatlich gesondert auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden – ebenso eventuelle Ausnahme-Überschreitungen.
Zuschläge gesondert vergüten (§ 4 Ziff. 2): Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge dürfen nicht in den verstetigten Monatslohn eingerechnet werden. Sie sind zwingend gesondert zu zahlen und auszuweisen.
Fester Monatslohn in Lohngruppe 1 nach vertraglicher Wochenarbeitszeit:
| Wochenstunden | Ab 01.01.2025 (14,25 €) | Ab 01.01.2026 (15,00 €) |
|---|---|---|
| 1 Stunde / Woche | 61,99 € | 65,25 € |
| 2 Stunden / Woche | 123,98 € | 130,50 € |
| 3 Stunden / Woche | 185,96 € | 195,75 € |
| 4 Stunden / Woche | 247,95 € | 261,00 € |
| 5 Stunden / Woche | 309,94 € | 326,25 € |
| 6 Stunden / Woche | 371,93 € | 391,50 € |
| 7 Stunden / Woche | 433,91 € | 456,75 € |
| 8 Stunden / Woche | 495,90 € | 522,00 € |
Alle dazwischenliegenden Wochenstunden berechnen sich exakt nach der Formel gemäß Ziffer 1.
Ausbildungsvergütungen im Gebäudereiniger-Handwerk
Um dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenzuwirken und fundiert ausgebildete Gesellen heranzubilden, wurden die Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Januar 2025 spürbar angehoben. Sie betragen monatlich brutto:
Warum Angebote unter 33 €/Std. ein enormes Haftungsrisiko bedeuten
Gemäß § 6 des Tarifvertrags und der 10. Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 22) sind die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 nach §§ 3, 5, 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zwingend allgemeinverbindlich. Dies hat für gewerbliche Auftraggeber (Kanzleien, Unternehmen, Notariate) in Hamburg gravierende Konsequenzen:
Generalunternehmerhaftung (§ 14 AEntG): Zahlt ein beauftragter Reinigungsdienstleister oder dessen Subunternehmer nicht den vollen Mindestlohn, haftet der Auftraggeber wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Arbeitnehmer und Krankenkassen können ausstehende Löhne und Sozialversicherungsbeiträge direkt beim Auftraggeber eintreiben.
Die Phantomlohn-Falle: Wird eine Reinigungskraft formal in LG 1 (15,00 €) bezahlt, reinigt aber nachweislich mit Einscheibenmaschinen (LG 2 = 15,46 €) oder Fenstern (LG 6 = 18,40 €), fordert die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge auf den höheren Lohn nach – rückwirkend für bis zu 4 Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre).
Seriöse Stundensatz-Kalkulation ab 33 € netto: Bei 15,00 € Tariflohn entstehen durch gesetzliche Lohnnebenkosten (ca. 21 %), bezahlten Erholungsurlaub (30 Tage laut Rahmentarifvertrag), Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit, BG-Beiträge (BG BAU), Profi-Material und Arbeitskleidung echte Selbstkosten von mindestens 26–28 € je Arbeitsstunde. Angebote für 20 € oder 25 € netto sind betriebswirtschaftlich nur durch illegale Lohndrückerei oder Scheinselbstständigkeit machbar.
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Offizielle Quellen: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 15. November 2024 (BIV & IG BAU) · 10. GebäudeArbbV (BGBl. 2025 I Nr. 22) · Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Redaktionell geprüft von Ruiz Büroreinigung Hamburg.
Wann trat der aktuelle Lohntarifvertrag in Kraft und wie lange gilt er?
Der Tarifvertrag trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Die zweite Stufe mit den höheren Löhnen (z. B. 15,00 € in LG 1) gilt seit dem 1. Januar 2026. Der Vertrag kann erstmals mit einer Frist von 4 Monaten zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden (§ 6 Ziff. 1).
Welche Lohngruppen sind allgemeinverbindlich?
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und der 10. GebäudeArbbV sind die Mindestlöhne der Lohngruppe 1 (15,00 € ab 2026) und Lohngruppe 6 (18,40 € ab 2026) für alle Betriebe der Branche in ganz Deutschland zwingend allgemeinverbindlich – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband.
Wie berechnet sich der verstetigte Monatslohn für Minijobs genau?
Nach § 4 Ziff. 1 lautet die Formel: Stundenlohn × Wochenarbeitszeit geteilt durch 5 multipliziert mit 261 geteilt durch 12. Bei 8 Wochenstunden in LG 1 ergibt sich 2026 exakt: 15,00 € × 8 : 5 × 261 : 12 = 522,00 € monatlich.
Dürfen Zuschläge für Sonn- und Feiertage im Monatslohn enthalten sein?
Nein. Nach § 4 Ziff. 2 des Lohntarifvertrags müssen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge zwingend gesondert vergütet und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Warum existiert im Lohntarifvertrag keine Lohngruppe 5?
Die Lohngruppe 5 ist bereits seit der Tarifrunde 2011 ersatzlos entfallen. Die Tarifparteien haben die Zählung beibehalten, um die gewohnten Zuordnungen von LG 6 (Glasreinigung) bis LG 9 (Objektleitung) nicht zu verändern.
Wie können sich Auftraggeber vor der Generalunternehmerhaftung schützen?
Indem sie ausschließlich Reinigungsunternehmen beauftragen, die mit eigenen, festangestellten Kräften arbeiten und keine Subunternehmer einsetzen. Lassen Sie sich Unbedenklichkeitsbescheinigungen der BG BAU und Krankenkassen vorlegen und meiden Sie Angebote unter 33 € netto pro Stunde, da diese rechnerisch nicht tarifkonform sein können.
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