Lohntarifvertrag Gebäudereinigung 2025/2026 – Alle Löhne auf einen Blick
Was steht Ihnen als Reinigungskraft zu? Hier finden Sie alle Lohngruppen, Minijob-Berechnung und Ihre Rechte — einfach und verständlich erklärt. Basierend auf dem offiziellen Tarifvertrag vom 15. November 2024.
Tariflohn Gebäudereinigung 2025/2026 — in 30 Sekunden erklärt
Am 15. November 2024 haben der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die IG BAU einen neuen Lohntarifvertrag abgeschlossen. Er gilt für alle Reinigungskräfte in Deutschland — egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
Wenn Sie als Reinigungskraft arbeiten, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht weniger zahlen als in der Tabelle steht — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Tariflohn ist allgemeinverbindlich: Er gilt für jede Reinigungsfirma in Deutschland, egal ob sie Mitglied im Verband ist oder nicht. Auch für ausländische Firmen, die in Deutschland Reinigungskräfte einsetzen.
Die 9 Lohngruppen — welche gilt für Sie?
Ihre Lohngruppe richtet sich nach der Tätigkeit, die Sie tatsächlich ausführen — nicht nach dem, was in Ihrem Vertrag steht. Das ist ein wichtiger Unterschied (mehr dazu unter Phantomlohnfalle).
Innen- und Unterhaltsreinigung. Die häufigste Lohngruppe: Büros, Treppenhäuser, Sanitäranlagen reinigen. Staubwischen, Saugen, Wischen, Mülleimer leeren. Gilt auch als Mindestlohn für die Branche.
Innenreinigung mit Maschinen. Wenn Sie regelmäßig mit Scheuersaugmaschinen, Einscheibenmaschinen oder ähnlichen Geräten arbeiten.
Außenreinigung und Verkehrsflächen. Außenanlagen, Parkplätze, Winterdienst. Auch Reinigung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Erweiterte Reinigungstätigkeiten. Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, spezielle hygienische Maßnahmen in sensiblen Bereichen.
Glas- und Fassadenreinigung. Fensterreinigung, Glasfassaden, Schaufenster. Gilt als zweiter Mindestlohn der Branche — auch allgemeinverbindlich.
Glas- und Fassadenreinigung mit Sonderqualifikation. Wenn zusätzliche Kenntnisse (z.B. Höhentauglichkeit, Abseilverfahren) erforderlich sind.
Vorarbeiter/in. Wenn Sie ein Team führen und die Arbeitsverteilung vor Ort koordinieren.
Objektleiter/in. Verantwortung für ein oder mehrere Objekte, Personalplanung, Qualitätskontrolle und Kundenkontakt.
Die Lohngruppe 5 wurde bereits 2011 abgeschafft. Falls Sie noch einen Vertrag mit LG 5 haben, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an — die Eingruppierung muss angepasst werden.
Lohntabelle 2025 & 2026 — alle Stundenlöhne
Diese Tabelle zeigt die Brutto-Stundenlöhne aus dem offiziellen Lohntarifvertrag vom 15. November 2024. Die Werte für 2026 gelten seit dem 1. Januar 2026.
| Lohngruppe | Tätigkeit | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 | Anstieg |
|---|---|---|---|---|
| LG 1 Mindestlohn | Innenreinigung | 14,25 € | 15,00 € | +5,3 % |
| LG 2 | Maschinenreinigung | 14,71 € | 15,46 € | +5,1 % |
| LG 3 | Außenreinigung | 15,20 € | 15,95 € | +4,9 % |
| LG 4 | Desinfektion/Hygiene | 15,91 € | 16,66 € | +4,7 % |
| LG 5 | — seit 2011 entfallen — | — | — | — |
| LG 6 Mindestlohn | Glas-/Fassadenreinigung | 17,65 € | 18,40 € | +4,2 % |
| LG 7 | Glasreinigung + Sonder | 18,64 € | 19,39 € | +4,0 % |
| LG 8 | Vorarbeiter/in | 19,67 € | 20,42 € | +3,8 % |
| LG 9 | Objektleiter/in | 20,89 € | 21,64 € | +3,6 % |
Die Lohngruppen 1 und 6 sind als Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Jede Reinigungsfirma in Deutschland muss mindestens diese Löhne zahlen — egal ob sie Mitglied im Verband ist oder nicht. Das gilt auch für ausländische Firmen mit Beschäftigten in Deutschland.
Minijob in der Gebäudereinigung — wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Wenn Sie auf Minijob-Basis arbeiten (geringfügig beschäftigt, max. 556 € monatlich), gelten die gleichen Stundenlöhne wie für alle anderen. Der Tarifvertrag erlaubt einen verstetigten Monatslohn basierend auf fester Wochenstundenzahl.
| Wöchentliche Arbeitszeit | Monatslohn ab 2025 | Monatslohn ab 2026 |
|---|---|---|
| 1 Stunde/Woche | 61,99 € | 65,25 € |
| 2 Stunden/Woche | 123,98 € | 130,50 € |
| 3 Stunden/Woche | 185,96 € | 195,75 € |
| 4 Stunden/Woche | 247,95 € | 261,00 € |
| 5 Stunden/Woche | 309,94 € | 326,25 € |
| 6 Stunden/Woche | 371,93 € | 391,50 € |
| 7 Stunden/Woche | 433,91 € | 456,75 € |
| 8 Stunden/Woche | 495,90 € | 522,00 € |
Die Formel lautet: Stundenlohn × Wochenstunden ÷ 5 × 261 ÷ 12. Bei 15,00 €/Std. und 8 Stunden pro Woche ergibt das: 15,00 × 8 ÷ 5 × 261 ÷ 12 = 522,00 € pro Monat. Achtung: Bei der Minijob-Grenze von 556 € können Sie ab 2026 maximal ca. 8,5 Stunden pro Woche arbeiten.
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge sind nicht im Monatslohn enthalten und müssen zusätzlich gezahlt werden. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung — diese Zuschläge müssen dort separat ausgewiesen sein.
Ausbildungsvergütung Gebäudereiniger/in ab 2025
Wenn Sie eine Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/in machen, stehen Ihnen folgende monatliche Vergütungen zu:
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/in können Sie in höhere Lohngruppen aufsteigen — bis hin zu LG 8 (Vorarbeiter, 20,42 €) oder LG 9 (Objektleiter, 21,64 €). Das sind über 44 % mehr als der Einstiegslohn in LG 1.
Die Phantomlohnfalle — wenn Ihr Vertrag nicht stimmt
Viele Reinigungskräfte werden in Lohngruppe 1 eingestuft, obwohl sie Tätigkeiten ausführen, die einer höheren Lohngruppe entsprechen. Zum Beispiel:
Sie putzen regelmäßig Fenster (→ das ist LG 6, also 18,40 €), aber in Ihrem Vertrag steht LG 1 (15,00 €). Oder Sie arbeiten mit Scheuersaugmaschinen (→ LG 2), werden aber nach LG 1 bezahlt.
Die Rentenversicherung berechnet Ihre Sozialabgaben nicht nach dem, was Sie tatsächlich verdienen — sondern nach dem, was Sie laut Tarifvertrag verdienen müssten. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie falsch einstuft und zu wenig zahlt, muss er trotzdem die Sozialabgaben auf den höheren Lohn nachzahlen. Der "Phantomlohn" ist der Lohn, der nie gezahlt wurde, auf den aber trotzdem Abgaben fällig sind.
Prüfen Sie, ob Ihre tatsächliche Tätigkeit mit der Lohngruppe in Ihrem Vertrag übereinstimmt. Wenn Sie regelmäßig Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe ausführen, haben Sie Anspruch auf den höheren Lohn. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an oder wenden Sie sich an die IG BAU — die Gewerkschaft berät Sie kostenlos als Mitglied.
Was Ihnen als Reinigungskraft zusteht
Der Tarifvertrag ist nicht alles — als Reinigungskraft haben Sie weitere Rechte, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss:
Kein Arbeitgeber darf Ihnen weniger zahlen als in der Lohntabelle steht. Das gilt ab dem ersten Arbeitstag — auch in der Probezeit und auch bei Minijobs.
Laut Rahmentarifvertrag steht Ihnen zusätzlich zum Urlaubsanspruch ein Urlaubsgeld zu. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach.
Für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit stehen Ihnen Zuschläge zu. Diese müssen auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Arbeitskleidung, Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung stellen. Sie müssen keine eigenen Putzmittel kaufen.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben — mit Angabe der Lohngruppe, der Arbeitszeit und des Stundenlohns.
Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der Sozialversicherung anmelden — Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Auch bei Minijobs gelten Meldepflichten.
Wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht an den Tarifvertrag hält, haben Sie mehrere Möglichkeiten: IG BAU kontaktieren (als Mitglied kostenlose Rechtsberatung), den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) informieren oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Sie sind geschützt — Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht kündigen, weil Sie Ihre Rechte einfordern.
FAQ zum Lohntarifvertrag Gebäudereinigung
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