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Podcast · Sauber kalkuliert · Folge 2

Podcast Folge 2: Urlaub im Minijob – die 5 größten Irrtümer in der Gebäudereinigung.

Auch im Minijob gibt es bezahlten Urlaub – ausnahmslos. Jonathan Ruiz erklärt in Folge 2 von „Sauber kalkuliert“, wie Sie Ihren Anspruch mit einer einzigen Formel berechnen, was bei unregelmäßigen Einsätzen gilt und welche fünf Irrtümer Reinigungskräfte jedes Jahr Urlaubstage kosten. Ruiz Büroreinigung Hamburg beschäftigt selbst Minijobberinnen und Minijobber – wir sprechen hier als Arbeitgeber aus der Praxis.

Die Episode

Eine Formel, keine Ausnahme – und fünf teure Irrtümer

Wie viele Urlaubstage stehen einer Reinigungskraft im Minijob wirklich zu? Warum zählen für den Anspruch die Arbeitstage und nicht die Arbeitsstunden? Und welche Sätze aus dem Betriebsalltag sind schlicht falsch – oder sogar rechtswidrig?

In Folge 2 der Podcast-Reihe „Sauber kalkuliert“ rechnet Inhaber Jonathan Ruiz den gesetzlichen Urlaubsanspruch Schritt für Schritt vor: die Wochenformel nach § 3 BUrlG, die Jahresformel für Springer und Abrufkräfte, das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG und den Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX. Diese Folge richtet sich an Beschäftigte in der Gebäudereinigung – an alle, die ihren eigenen Anspruch prüfen wollen.

Anhören

Folge 2 direkt abspielen

24 Minuten Gespräch zwischen Jonathan Ruiz und der Redaktion – im Player oder auf Ihrer Plattform.

Die 4 Kernthemen

Was Sie in dieser Folge über Ihren Urlaubsanspruch erfahren

Jonathan Ruiz und die Redaktion gehen die vier Punkte durch, an denen in der Reinigungsbranche am häufigsten falsch gerechnet wird.

Die Urlaubsformel

Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Wer an weniger Tagen arbeitet, bekommt den Urlaub anteilig – aber niemals gekürzt, weil es ein Minijob ist.

  • Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6 = Urlaubstage pro Jahr
  • 1 Tag = 4, 2 Tage = 8, 3 Tage = 12 Urlaubstage
  • 24 Werktage Mindesturlaub nach § 3 BUrlG
  • Die Stundenzahl pro Tag ändert daran nichts

Unregelmäßige Arbeitszeiten

Wer jede Woche anders eingeteilt ist, rechnet nicht mit der Wochenformel, sondern auf Jahresbasis. Der Anspruch bleibt derselbe, nur der Rechenweg ist ein anderer.

  • Jahresformel: Urlaubstage × Arbeitstage im Jahr ÷ 260
  • 260 = mögliche Arbeitstage einer Vollzeitkraft
  • Beispiel: 20 × 90 ÷ 260 = 6,92, also 7 Urlaubstage
  • Gilt für Springer, Abrufkräfte und wechselnde Pläne

Die 5 größten Irrtümer

Fünf Sätze, die in der Branche jedes Jahr Urlaubstage kosten. Vier davon sind falsch, einer ist eine rechtswidrige Vertragsklausel.

  • Minijobber hätten keinen Urlaubsanspruch
  • Der Urlaub sei im Stundenlohn enthalten
  • Eine freie Woche koste immer 5 Urlaubstage
  • Betriebsferien dürften den ganzen Urlaub verplanen
  • Feiertage müssten nachgearbeitet werden

Urlaubsentgelt und Zusatzurlaub

Urlaub heißt: Sie arbeiten nicht und bekommen trotzdem Ihr Geld. Wie viel genau, regelt § 11 BUrlG über den Durchschnitt der letzten 13 Wochen.

  • Durchschnitt der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG)
  • Auszahlung vor Antritt des Urlaubs
  • Abgeltung in Geld nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses
  • 5 Tage Zusatzurlaub ab GdB 50 (§ 208 SGB IX)

Praxis-Check

4 Situationen aus dem Alltag einer Reinigungskraft in Hamburg

So sieht der Urlaubsanspruch konkret aus – mit Rechenweg und der Norm, auf die Sie sich berufen können.

1. Zwei Putztage pro Woche, eine Woche frei

Sie reinigen dienstags und donnerstags ein Büro in der Hamburger Innenstadt und möchten eine ganze Woche freinehmen.

  • 8 Urlaubstage im Jahr, 2 Tage für diese Woche

    Ihr Anspruch: 2 × 24 ÷ 6 = 8 Urlaubstage pro Jahr nach § 3 BUrlG. Abgezogen werden nur die Tage, an denen Sie tatsächlich gearbeitet hätten – für eine komplette freie Woche also genau zwei.

2. Die Abrechnung nach dem Urlaub

Sie waren im Juli eine Woche im Urlaub und prüfen jetzt Ihre Lohnabrechnung.

  • Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG

    Gezahlt wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, und zwar vor Antritt des Urlaubs. Rechenbeispiel mit dem Tariflohn der Lohngruppe 1: 3 Stunden × 15,00 € = 45,00 € je Urlaubstag, bei 8 Urlaubstagen 360,00 € im Jahr.

3. Einsätze auf Abruf ohne festen Plan

Sie springen ein, wo Not am Mann ist, und kamen im vergangenen Jahr auf 90 Einsatztage.

  • Jahresformel statt Wochenformel

    20 Urlaubstage einer Vollzeitkraft × 90 Arbeitstage ÷ 260 = 6,92 – aufgerundet 7 Urlaubstage. Die 260 steht für die möglichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft in der 5-Tage-Woche. Den Rechenweg übernimmt unser Urlaubsrechner.

4. Schwerbehinderung bei zwei Arbeitstagen

Sie arbeiten an 2 Tagen pro Woche und haben einen Grad der Behinderung von 50.

  • 2 zusätzliche Urlaubstage, also 10 insgesamt

    § 208 SGB IX gibt 5 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr, bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche anteilig: 5 × 2 ÷ 5 = 2 Zusatztage. Gleichgestellte mit einem GdB von 30 bis 49 haben diesen Anspruch nicht (§ 151 Abs. 3 SGB IX).

Die 5 größten Irrtümer

Fünf Sätze, die Reinigungskräften Urlaubstage kosten

Diese Behauptungen hören wir als Arbeitgeber immer wieder. Vier davon sind falsch, eine ist eine rechtswidrige Vertragsklausel. Hier steht, was tatsächlich gilt.

Irrtum 1: „Minijobber haben keinen Urlaubsanspruch“

Falsch. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich eine reguläre Teilzeitbeschäftigung. § 3 BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer, und § 4 TzBfG verbietet es, Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen als Vollzeitkräfte. Gewährt ein Betrieb seinen Vollzeitkräften mehr als das Minimum, etwa 30 Tage, steigt der anteilige Anspruch im Minijob mit.

Irrtum 2: „Der Urlaub ist im Stundenlohn eingerechnet“

Rechtswidrig. Eine solche Klausel ist unwirksam, auch wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Urlaub bedeutet: Sie arbeiten nicht und bekommen Ihr Entgelt trotzdem weitergezahlt. Er darf nicht vorab scheibchenweise über den Stundenlohn abgegolten werden. Seriöse Arbeitgeber weisen das Urlaubsentgelt getrennt aus und kalkulieren es von vornherein ein.

Irrtum 3: „Für eine Woche frei brauchen Sie 5 Urlaubstage“

Falsch. Vom Urlaubskonto dürfen nur die Tage abgezogen werden, an denen Sie regulär gearbeitet hätten. Wer dienstags und donnerstags putzt, verbraucht für eine freie Woche genau 2 Urlaubstage – nicht 5. Dieser Rechentrick kostet über ein Jahr gerechnet mehr als die Hälfte des Anspruchs.

Irrtum 4: „Betriebsferien verbrauchen den ganzen Jahresurlaub“

Falsch. Betriebsferien darf ein Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen anordnen, aber er darf damit nicht den kompletten Jahresurlaub verplanen. Ein Teil muss zur freien Verfügung bleiben; in der arbeitsrechtlichen Praxis gelten dafür etwa drei Fünftel als Obergrenze.

Irrtum 5: „Feiertage müssen Sie nacharbeiten“

Falsch. Fällt ein regulärer Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort. § 2 EntgFG verbietet es ausdrücklich, dafür Vor- oder Nacharbeit zu verlangen. Der Tag ist frei und wird bezahlt.

So handhaben wir es

Wie Ruiz Büroreinigung Hamburg den Urlaub regelt

Bei Ruiz Büroreinigung Hamburg beginnt niemand zu arbeiten, ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem der Urlaubsanspruch ausgewiesen ist. Das Urlaubsentgelt berechnen wir nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen und zahlen es vor Antritt des Urlaubs aus. Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten ihren Zusatzurlaub anteilig und automatisch – sie müssen ihn nicht erst einfordern.

Wir sind seit 2019 inhabergeführt, beschäftigen über 20 Festangestellte aus 11 Nationen und arbeiten ohne Subunternehmer. Seit der Gründung hat genau eine Reinigungskraft das Team verlassen. Das hat einen einfachen Grund: Wer korrekt bezahlt wird, Urlaub nimmt und sich erholt, bleibt – und arbeitet sorgfältiger. Aktuell sind keine Stellen ausgeschrieben; Initiativbewerbungen nehmen wir jederzeit entgegen und antworten innerhalb von 24 Stunden.

Wenn Sie selbst Reinigungsaufträge vergeben: Wie Urlaub, Tariflohn und Vertretung in einen ehrlichen Stundensatz eingerechnet werden, erklärt Folge 3: Was kostet Büroreinigung in Hamburg. Für ein unverbindliches Angebot erreichen Sie unser Team unter 040 54 814 832.

Was Kunden sagen

Faire Bedingungen im Team, verlässliche Qualität im Büro

Echte Stimmen aus der Hamburger Unternehmenslandschaft – verifiziert, verlinkt und nachprüfbar.

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Basko Healthcare DACH profile picture
442 days ago
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Wir sind seit bald einem Jahr Zusammenarbeit immernoch sehr zufrieden.
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Silke Köhler profile picture
480 days ago
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Es ist immer eine Freude, wenn das Team da war. Zuverlässig, gründlich und dazu noch sehr nett. Immer ansprechbar und flexibel. Ich kann die Firma nur empfehlen. 6 von 5 Sternen
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Delphi Communications profile picture
535 days ago
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Wir sind sehr zufrieden mit Ruiz Gebäudeservice. Das Team ist zuverlässig, arbeitet gründlich und sorgt immer für ein sauberes Büro. Die Zusammenarbeit läuft reibungslos. Es ist eine große Erleichterung, sich keine Gedanken um die Sauberkeit machen zu müssen alles wird zuverlässig erledigt. Wer einen professionellen Reinigungsservice sucht, ist hier genau richtig. Klare Empfehlung!
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Coldsense Technologies profile picture
748 days ago
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Wir sind sehr zufrieden mit dem Reinigungsservice. Das Team arbeitet zuverlässig und gründlich. Der Service ist professionell und flexibel, sodass auch kurzfristige Anpassungen problemlos möglich sind.
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Malte Schmidt profile picture
751 days ago
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Ruiz Gebäudereinigung reinigt unsere Büroräume jetzt schon seit über einem Jahr und unser Büro erstrahlt jedes Mal in neuem Glanz, nachdem das Team da war. Die Mitarbeiter sind äußerst professionell, zuverlässig und gründlich. Sie achten auf jedes Detail und hinterlassen den Arbeitsplatz immer makellos sauber. Besonders schätze ich die Flexibilität und Pünktlichkeit des Teams. Unsere Arbeitsumgebung hat sich durch ihre Dienstleistungen spürbar verbessert. Ich kann Ruiz Gebäudereinigung wärmstens empfehlen!
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Andre profile picture
858 days ago
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Am Sandtorkai 76 sind wir mit der Büroreinigung sehr zufrieden und können euch herzlich weiterempfehlen.
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Tobias Judmaier profile picture
872 days ago
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Wir setzen schon seit einiger Zeit auf Ruiz Gebäudereinigung für die tägliche Reinigung unserer Büroräume in der HafenCity, die etwa 890m² groß sind. Wir sind super zufrieden! Die Qualität der Reinigung ist top und die Preise sind fair.
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Ivana Bradaric-Meyer profile picture
1083 days ago
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Wir sind (KREBS +KIEFER Ingenieure) mit den Leistungen der Ruiz Gebäudeservice Hamburg mehr als zufrieden und können Sie ganz herzlich weiterempfehlen.
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Robert Fels profile picture
1090 days ago
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Wirklich unkompliziert, flexibel und die Leistung ist klasse! Es wird einfach mitgedacht und das ist sehr viel wert! Danke
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B. R. profile picture
2449 days ago
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Superkontakt – die Arbeiten werden wirklich gut und absolut zuverlässig erledigt. Ich kann die Gebäudereinigung Ruiz nur empfehlen.

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Häufige Fragen

Fragen zum Urlaub im Minijob

Die wichtigsten Antworten aus Folge 2 von „Sauber kalkuliert“ – mit der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Frage noch offen?

Rufen Sie uns an unter 040 54 814 832 oder schreiben Sie an jobs@bueroreinigung-ruiz.de.

GrundlageGilt der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen auch für Minijobber in der Gebäudereinigung?

Ja. § 3 BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 4 Wochen. Wer an weniger Tagen arbeitet, erhält den Anspruch anteilig – Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6. Bei 2 Arbeitstagen sind das 8 Urlaubstage im Jahr. Die Stundenzahl pro Tag spielt dabei keine Rolle. Ihren Wert sehen Sie sofort im Urlaubsrechner.

UnregelmäßigWie wird der Urlaub bei unregelmäßigen Arbeitszeiten oder Einsätzen auf Abruf berechnet?

Dann gilt die Jahresformel: Urlaubstage einer Vollzeitkraft × Ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr ÷ 260. Beispiel für 90 Einsatztage: 20 × 90 ÷ 260 = 6,92, aufgerundet 7 Urlaubstage. Die 260 steht für die möglichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft in der 5-Tage-Woche. Unser Urlaubsrechner übernimmt diese Rechnung für Sie.

VertragsklauselDarf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch im Stundenlohn verrechnen?

Nein. Eine Klausel wie „Der Urlaub ist im Stundenlohn enthalten“ ist rechtswidrig und damit unwirksam – auch wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Urlaub bedeutet: Sie arbeiten nicht und bekommen Ihr reguläres Entgelt trotzdem weitergezahlt. Eine Abgeltung über einen höheren Stundenlohn sieht das Bundesurlaubsgesetz nicht vor.

UrlaubsentgeltWie wird das Urlaubsentgelt im Minijob berechnet und wann muss es ausgezahlt werden?

Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Dauerhafte Verdiensterhöhungen, etwa durch einen gestiegenen Tariflohn, werden berücksichtigt. Ausgezahlt wird das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs. In Geld abgegolten werden darf Urlaub nur, wenn er wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

ZusatzurlaubHaben schwerbehinderte Minijobber Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub?

Ja. Ab einem Grad der Behinderung von 50 stehen 5 zusätzliche Arbeitstage Urlaub pro Jahr zu (§ 208 SGB IX), bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche anteilig. Bei 2 Arbeitstagen sind das 2 zusätzliche Tage, zusammen also 10 Urlaubstage. Gleichgestellte mit einem GdB von 30 bis 49 haben diesen Anspruch nicht (§ 151 Abs. 3 SGB IX).

FeiertageMüssen Minijobber gesetzliche Feiertage vor- oder nacharbeiten?

Nein. Fällt ein regulärer Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort (§ 2 EntgFG). Vor- oder Nacharbeiten darf er dafür nicht verlangen. Für Minijobber gilt das genauso wie für Vollzeitkräfte.

Transkript zum Nachlesen

Wortlaut der Episode: Sauber kalkuliert – Folge 2

Vollständiges Transkript des 24-minütigen Gesprächs zwischen Jonathan Ruiz und der Redaktion (ca. 6 Minuten Lesezeit).

📖 Vollständiges Wortlaut-Transkript öffnen (9 Kapitel) Klicken zum Lesen

Redaktioneller Hinweis: Das folgende Transkript wurde aus der Original-Tonspur der Episode 2 erstellt und für optimale Lesbarkeit redaktionell bearbeitet. Der Inhalt entspricht Folge 2 von „Sauber kalkuliert“, dem offiziellen Firmenpodcast von Ruiz Büroreinigung Hamburg. In Kapitel 5 wurde eine im Gespräch genannte Rechnung korrigiert: Zur Basis 260 gehören die 20 Urlaubstage der 5-Tage-Woche, nicht die 24 Werktage der 6-Tage-Woche.

Kapitel 1: Intro — hunderte offene Fragen unter einem einzigen Artikel

Jonathan Ruiz: Willkommen beim offiziellen Firmenpodcast von Ruiz Büroreinigung Hamburg. Unter einem einzigen Artikel der Minijob-Zentrale stapeln sich hunderte Kommentare – verunsichert, verärgert, ratlos. Und im Kern steht bei fast allen dieselbe Frage.

Redaktion: Nämlich: Werde ich bei meinem Urlaubsanspruch gerade über den Tisch gezogen?

Jonathan Ruiz: Genau. Und die ehrliche Antwort lautet in vielen Fällen: ja. Das sind Menschen, die jeden Tag Büros reinigen und die am Monatsende nicht nachvollziehen können, was ihnen eigentlich zusteht.

Redaktion: Wobei Sie hier nicht als theoretische Berater sprechen.

Jonathan Ruiz: Nein, wir sind Arbeitgeber aus der Praxis. Wir beschäftigen selbst Minijobberinnen und Minijobber in der Gebäudereinigung. Und es gibt kaum ein Thema, bei dem so häufig falsch gerechnet wird – teils aus Unwissenheit, teils mit Absicht.

Kapitel 2: Die Grundregel — es zählen Tage, nicht Stunden

Redaktion: Wo fängt die Verwirrung eigentlich an?

Jonathan Ruiz: Beim Versuch, die gearbeiteten Stunden zusammenzurechnen. Fast alle schauen auf ihren Dienstplan und denken: Ich arbeite 10 Stunden pro Woche, wie viel Urlaub bekomme ich für 10 Stunden? Das ist bereits der falsche Ansatz.

„Es zählen für den Urlaubsanspruch ausschließlich die Tage, an denen Sie arbeiten – nicht die Stunden.“

Jonathan Ruiz: Der Gesetzgeber rechnet nicht in Stunden. Es gibt eine eiserne Regel: Für den Urlaubsanspruch zählen ausschließlich die Tage, an denen Sie arbeiten.

Redaktion: Das heißt, ob jemand an seinem Arbeitstag zwei Stunden ein kleines Büro reinigt oder fünf Stunden ein komplettes Großraumbüro auf Hochglanz bringt – für die Anzahl der Urlaubstage am Jahresende ist das egal?

Jonathan Ruiz: Völlig egal. Ein Arbeitstag ist für das Gesetz ein Arbeitstag. Punkt.

Kapitel 3: Die Schwimmbad-Analogie und die Urlaubsformel

Redaktion: Das ist wie bei einer Tageskarte fürs Schwimmbad. Wenn Sie morgens am Schalter ein Ticket kaufen, interessiert es den Bademeister nicht, ob Sie eine Stunde Bahnen schwimmen oder acht Stunden auf der Liegewiese liegen. Sie verbrauchen genau ein Ticket.

Jonathan Ruiz: Richtig. Und im Job ist ein Arbeitstag eben ein Arbeitstag. Das Bundesurlaubsgesetz geht in seiner Grundannahme von einer 6-Tage-Woche aus: Wer sechs Tage arbeitet, hat gesetzlich mindestens 24 Werktage Urlaub. Daraus folgt die Formel – Ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6.

Kapitel 4: Die Urlaubstage-Tabelle zum Einprägen

Jonathan Ruiz: Nehmen wir an, jemand putzt exakt einen Tag in der Woche. Dann rechnen Sie: 1 Tag × 24 ÷ 6 = 4 Urlaubstage im Jahr. Wenn Sie diese vier Tage nehmen, haben Sie vier komplette Wochen am Stück frei, in denen Sie keinen Fuß in die Firma setzen müssen.

„1 Tag bringt 4, 2 Tage bringen 8, 3 Tage bringen 12 Urlaubstage – das ist Ihr Schutzschild.“

Redaktion: Und bei drei Tagen pro Woche sind es 12 Urlaubstage im Jahr. Das ist wirklich kein Hexenwerk.

Jonathan Ruiz: Überhaupt nicht. Und ganz wichtig: Das sind Tage, an denen Sie sich zu Hause erholen und trotzdem exakt das Geld überwiesen bekommen, das Sie an diesem Tag regulär verdient hätten.

Kapitel 5: Sonderfall unregelmäßige Arbeitszeiten — die Jahresformel

Redaktion: Was ist mit den vielen Menschen, die auf Abruf arbeiten? Den Springerinnen und Springern, die völlig unregelmäßig eingeteilt sind?

Jonathan Ruiz: Auch dafür gibt es eine klare Lösung, die sogenannte Jahresformel: die Urlaubstage einer Vollzeitkraft × Ihre tatsächlichen Arbeitstage im ganzen Jahr ÷ 260.

Redaktion: Warum genau 260?

Jonathan Ruiz: Die 260 steht für die theoretisch möglichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft bei einer 5-Tage-Woche, also die mathematische Basislinie. Ein Beispiel mit 90 tatsächlichen Arbeitstagen im Jahr: 20 × 90 ÷ 260 = 6,92 – aufgerundet 7 Urlaubstage.

Redaktion: Wichtig ist also, dass Basis und Urlaubstage zusammenpassen.

Jonathan Ruiz: Genau. Zur 5-Tage-Woche mit 260 möglichen Arbeitstagen gehören 20 Urlaubstage, zur 6-Tage-Woche gehören 24 Werktage. Wer beides mischt, rechnet sich den Anspruch schön oder schlecht.

Kapitel 6: Der Urlaubsrechner von Ruiz Büroreinigung Hamburg

Jonathan Ruiz: Weil diese Rechnung für viele eine Hürde ist, haben wir einen Rechner gebaut, der sie in Sekunden erledigt. Sie gehen auf büroreinigung-ruiz.de/urlaubsanspruch-minijob, tragen Ihre Arbeitstage ein, klicken auf Berechnen und haben in unter 10 Sekunden Ihre Zahl.

Redaktion: Und zwar kostenlos und ohne Anmeldung.

Jonathan Ruiz: So ist es. Wer seine Zahl kennt, kann sie im Gespräch mit dem Arbeitgeber auch belegen.

Kapitel 7: Die 5 größten Irrtümer aus der Praxis

Redaktion: Irrtum 1: Minijobber haben keinen Urlaubsanspruch.

Jonathan Ruiz: Rechtlich unhaltbar. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich eine reguläre Teilzeitbeschäftigung. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sagt ganz einfach: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte.

Redaktion: Irrtum 2: Der Chef sagt, der Urlaub sei bereits im Stundenlohn eingerechnet.

Jonathan Ruiz: Das ist eine rechtswidrige Vertragsklausel. Selbst wenn Sie das unterschrieben haben, ist sie ungültig. Erholungsurlaub hat einen unverhandelbaren Zweck: Erholung. Das Entgelt darf nicht vorher scheibchenweise ausgezahlt werden. Seriöse Arbeitgeber weisen das Urlaubsentgelt getrennt aus und kalkulieren es von vornherein ein.

„Der Urlaub ist im Stundenlohn enthalten – das ist rechtswidrig. Punkt.“

Redaktion: Irrtum 3: Für eine Woche frei braucht man immer 5 Urlaubstage.

Jonathan Ruiz: Ein dreister Rechentrick. Vom Urlaubskonto dürfen immer nur die Tage abgezogen werden, an denen Sie regulär auch tatsächlich hätten arbeiten müssen. Wenn Sie nur dienstags und donnerstags putzen, verbrauchen Sie für eine Woche frei genau zwei Urlaubstage – nicht fünf.

Redaktion: Irrtum 4: Betriebsferien verbrauchen den ganzen Jahresurlaub.

Jonathan Ruiz: Ein Arbeitgeber darf aus organisatorischen Gründen Betriebsferien anordnen – aber er darf niemals den kompletten Jahresurlaub verplanen. In der arbeitsrechtlichen Praxis gelten etwa drei Fünftel als Obergrenze; der Rest bleibt zur freien Verfügung.

Redaktion: Irrtum 5: Feiertage müssen nachgearbeitet werden.

Jonathan Ruiz: Das Entgeltfortzahlungsgesetz verbietet das ausdrücklich. Wenn Ihr regulärer Putztag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, haben Sie frei und werden bezahlt. Es gibt keinerlei Verpflichtung, diese Stunden nachzuarbeiten.

Kapitel 8: So machen wir es bei Ruiz Büroreinigung Hamburg

Jonathan Ruiz: Bei uns fängt niemand an zu arbeiten, ohne dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, in dem der Urlaubsanspruch klar ausgewiesen ist. Das Urlaubsentgelt berechnen wir nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ihren Zusatzurlaub anteilig und automatisch.

Redaktion: Sie wollen damit zeigen, dass sich beides nicht ausschließt.

Jonathan Ruiz: Man kann ein Reinigungsunternehmen wirtschaftlich führen und seine Leute trotzdem fair behandeln – im Gegenteil, es bindet gute Mitarbeiter. Wer den vollen Tariflohn samt Urlaubsanspruch sauber einkalkuliert, kann seinen Stundensatz auch transparent begründen. Alles andere ist Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten.

Kapitel 9: Ihre 3-Punkte-Checkliste und Verabschiedung

Jonathan Ruiz: Punkt 1: Zählen Sie heute noch Ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Punkt 2: Rechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch aus – nutzen Sie dafür unseren Urlaubsrechner. Punkt 3: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Steht dort, der Urlaub sei im Stundenlohn enthalten, wissen Sie jetzt, dass diese Klausel unwirksam ist.

Redaktion: Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn ab morgen jede Minijobberin und jeder Minijobber genau den Urlaub einfordert, der ihnen zusteht.

Jonathan Ruiz: Es wäre ein guter Tag für die Branche. Danke fürs Zuhören – machen Sie Ihre Pause in Ruhe zu Ende, gehen Sie Ihre Unterlagen durch und passen Sie auf sich auf.

Karriere bei Ruiz Büroreinigung Hamburg

Fest angestellt, übertariflich bezahlt – Urlaub inklusive.

20+ Festangestellte aus 11 Nationen, keine Subunternehmer, Stundenlohn ab 16,00 € und bis zu 50 € steuerfreier Sachbezug im Monat. Der Urlaubsanspruch steht bei uns im Arbeitsvertrag, das Urlaubsentgelt wird vor Antritt ausgezahlt. Aktuell sind keine Stellen ausgeschrieben – Ihre Initiativbewerbung an jobs@bueroreinigung-ruiz.de beantworten wir innerhalb von 24 Stunden.

Bewerbungen an jobs@bueroreinigung-ruiz.de · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden · Ruiz Büroreinigung Hamburg, Carl-Petersen-Straße 92b, 20535 Hamburg · Mo–Sa 9–17 Uhr