Zusätzliches Urlaubsgeld für IG BAU-Mitglieder: Wer hat Anspruch und wie viel?
In der Gebäudereinigung gibt es gute Nachrichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Der Tarifvertrag über zusätzliches Urlaubsgeld bietet vielen Beschäftigten ein attraktives Extra – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. In diesem Beitrag erklären wir, wer Anspruch darauf hat, wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt und was es zu beachten gibt.
Wer hat Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld?
Das zusätzliche Urlaubsgeld wird ausschließlich an Mitglieder der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gezahlt, die in einem Innungsbetrieb arbeiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt:
🔹 Sechs Monate Betriebszugehörigkeit sind erforderlich, bevor der Anspruch greift.
Das Urlaubsgeld wird nicht pauschal gezahlt, sondern nur, wenn auch tatsächlich Urlaub genommen wird – es ergänzt also den regulären Urlaubslohn. Eine Mitgliedsbestätigung erhältst du direkt beim IG BAU-Büro in deiner Nähe.
Gilt das auch für Minijobber und Azubis?
Ja! Der Tarifvertrag umfasst ausdrücklich auch geringfügig Beschäftigte sowie Auszubildende. Damit profitieren viele Beschäftigte in der Gebäudereinigung – unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit – von dieser Regelung.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Die Höhe richtet sich nach Lohngruppe und Wochenarbeitszeit. Ab Januar 2025 und erneut ab Januar 2026 steigen die Beträge – hier ein Überblick für vier relevante Lohngruppen:
Lohngruppe 1 – z. B. für einfache Reinigungstätigkeiten
2026: Stundenlohn 15,00 €
• 39 Std./Woche: 832,50 €
• 30 Std./Woche: 640,36 €
• 20 Std./Woche: 426,91 €
Lohngruppe 4 – z. B. bei anspruchsvolleren Aufgaben
2026: Stundenlohn 16,66 €
• 39 Std.: 924,63 €
• 20 Std.: 474,15 €
Lohngruppe 6 – z. B. für Vorarbeiter oder Fachkräfte
2026: Stundenlohn 18,40 €
• 39 Std.: 1.021,20 €
• 20 Std.: 523,67 €
Lohngruppe 7 – z. B. mit Zusatzverantwortung oder Leitung
2026: Stundenlohn 19,39 €
• 39 Std.: 1.076,15 €
• 20 Std.: 551,85 €
🔎 Bist du dir unsicher, in welcher Lohngruppe du bist? Dann hilft dir dein zuständiges IG BAU-Büro gern weiter – auch bei der exakten Berechnung deines Anspruchs.


